ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11476-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Entscheidung trifft die Bürgerschaft:

  1. Der Bericht zur strategischen Neuordnung der Hafenverwaltung auf der Grundlage des rgerschaftsbeschlusses VO/2022/10783 vom 25.02.2022 gemäß Anlage 2 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die wirtschaftlichen Tätigkeiten des Bereichs Lübeck Port Authority werden mit Wirkung zum 01.01.2027 in der Organisationsform eines Eigenbetriebs gemäß § 106 Gemeindeordnung (GO) zusammengefasst. Die als Anlage 3 beigefügte Betriebssatzung mit einem Stammkapital von 5.000.000,00  wird beschlossen. Die Bezeichnung des Eigenbetriebs lautet „Eigenbetrieb Hafen Lübeck“ (EHL).
  3. Die im städtischen Eigentum befindlichen Hafengrundstücke samt Hafeninfra- und Hafensuprastruktur, Gebäuden und sonstigen immobilen wie mobilen Einrichtungen oder Gegenständen werden dem Betriebsvermögen des Eigenbetriebs zugeordnet.
  4. Zuständiger Werkausschuss ist der Ausschuss für Bauen und Hafen (bisher Bauausschuss). Die Hauptsatzung ist entsprechend anzupassen.
  5. Die Zuständigkeit für die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte des Eigenbetriebs wird dem Ausschuss für Bauen und Hafen übertragen. Die Hauptsatzung ist entsprechend anzupassen.

Entscheidung trifft der Hauptausschuss, vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft zu den Beschlusspunkten 1-5:

  1. Zur Werkleitung wird der Mitarbeiter der Hansestadt beck Herr Guido Kaschel bestellt.


 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

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s. Anlage 1
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.300 Recht

keine rechtlichen Bedenken

Die Lübecker Hafen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LHG) war im Projektverlauf beteiligt. Die zum Beschluss vorgeschlagene Organisation der städtischen Zuständigkeiten in einem Eigenbetrieb hat keine Auswirkungen auf die LHG. Die LHG erhält die Beschlussvorlage zur Kenntnis.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

×

Nein- Begründung:

 

Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

×

neu

 

×

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

×

Ja: Der Eigenbetrieb ist rechtlich Teil der

Hansestadt Lübeck, aber ein separater

Rechnungskreis. Die Ausgründung ist also

nicht mit einem Eigentumswechsel verbunden, die betroffenen Vermögensgegenstände aber aus der Bilanz der Kernverwaltung

in die Bilanz des Eigenbetriebs überführt.

Der Eigenbetrieb wird bei der Kernverwaltung als Finanzanlage bilanziert. Bisher

haushaltsinterne Leistungsbeziehungen

werden künftig als Beziehungen zwischen

Kernhaushalt und Eigenbetrieb ausgewiesen.

 

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

×

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

Die Anlagen 1 (Begründung) und 2 (Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) enthalten Geschäftsgeheimnisse der LHG sowie betriebswirtschaftliche Planungen der HL, deren Bekanntwerden diesen zum wirtschaftlichen Nachteil gereichen kann.

 

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Anlagen

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