Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2025/14658
Grunddaten
- Betreff:
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Antwort auf mündl. Anfrage des AM Dr. Flasbarth: Ausarbeitung eines Budgetvertrages mit dem Café Salut
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 2.020 - Fachbereichscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Nov 25, 2025
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Beschlussvorschlag
Mündl. Anfrage des AM Dr. Flasbarth: Ausarbeitung eines Budgetvertrages mit dem Café Salut im Hauptausschuss am 14.10.2025.
AM Dr. Flasbarth berichtet davon, dass die Bürgerschaft die Verwaltung im September 2024 damit beauftragt habe, einen Budgetvertrag mit dem Café Salut auszuarbeiten und der Politik zur Entscheidung vorzulegen. Er möchte wissen, was bzgl. dieses Auftrags in der Zwischenzeit passiert sei und wie der Zeitplan der Verwaltung aussehe.
Lt. Haushaltbegleitbeschluss zum Haushalt 2025 wurde folgender Wortlaut in der Niederschrift der Bürgerschaft am 26.09.2024 festgelegt:
Café Salut: Die Stadt beteiligt sich mit 60.000 Euro an der Finanzierung des Cafés Salut. Für die Sicherung des Weiterbetriebes und die Verstetigung der Unterstützung wird der Abschluss eines Budgetvertrages geprüft und der Bürgerschaft berichtet.
Hierzu wurde folgende Stellungnahme zum Protokoll der Sitzung des Hauptausschusses vom 23.09.2025 gegeben:
Bereits mit der Vorlage VO/2024/12931-02 (siehe Anlage) hat sich die Verwaltung ausführlich zu einer möglichen Finanzierung des Café Salut im Rahmen einer freiwilligen Leistung geäußert. Der Abschluss eines Budgetvertrages ist grundsätzlich immer und somit auch außerhalb des üblichen Budgetvertragszeitraums, nach Beschluss der Bürgerschaft, möglich. Der aktuell laufende 5-jährige Budgetvertragszeitraum endet am 31.12.2026. Mit allen Trägern soll rechtzeitig in Verhandlungen getreten werden, wie die zukünftige Ausgestaltung der Angebote und die notwendige Finanzierung ausgestaltet werden kann.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage und des vorliegenden Entwurfs zur Haushaltsplanung 2026, sowie der kontinuierlichen Hinweise der Kommunalaufsicht des Landes zu der weite
ren Ausweitung von freiwilligen Leistungen, kann seitens der Verwaltung eine Verstetigung der Finanzierung nicht empfohlen werden.
Unabhängig von der Frage eines Budgetvertrages erfolgt für 2025 die beschlossene Förderung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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75,6 kB
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