Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14676
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. § 82 I GO für das Haushaltsjahr 2025 im Produkt 111029 Gebäudemanagement für die Maßnahme Errichtung Interimsschule Kanalstraße auf der Parkplatzfläche P1
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.651 - Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
Nov 17, 2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
Nov 25, 2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Nov 27, 2025
|
Beschlussvorschlag
Der anteiligen Mitteldeckung im Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 1,7 Mio. Euro für den außerplanmäßigen Ankauf der Modulschule als Interimsschule an der Kanalstraße auf der Parkplatzfläche P1 des PSK 111029 608 7851000 erfolgt durch ungeplante Mehreinzahlungen von Fördermitteln aus dem PSK 111029 543 7851000 „Grundschule am Koggenweg“ (Mensa) in Höhe von rd. 1,5 Mio. Euro sowie aus verfügbaren Mitteln im PSK 111029 558 7851000 „Hansehalle Ertüchtigung Bundesliga“ in Höhe von rund 200.000 Euro wird zugestimmt.
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht bei den vier Innenstadtgymnasien ein erhöhter Raumbedarf aufgrund des Wechsels der Beschulung von G8 auf G9.
Gemäß der Beschlussvorlage VO/2024/13204 Beschluss zum Interimskonzept im Rahmen der Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an den Lübecker Innenstadtschulen, des erhöhten Flächenbedarfes, der G9-Erweiterung und des eventuellen Bedarfs an der in Planung befindlichen Schule Geniner Ufer werden die Bedarfe der Ernestinenschule und des Katharineums durch die Errichtung einer Interimsschule auf der Parkplatzanlage P1 in der Kanalstraße gegenüber der Musikschule gedeckt. Die Interimsflächen werden bis zur Inbetriebnahme der Maßnahme Mixed-Use im ehemaligen Karstadtgebäude, wo die bis dahin fehlenden Flächen für die G9 Erweiterung final zur Verfügung stehen werden, und im Anschluss für den Sanierungszeitraum an der Ernestinenschule, Standort Burgschule, benötigt.
Gemäß Beschluss des Hauptausschusses zur VO/2025/13925 Errichtung der „Interimsschule Kanalstraße“ auf der Parkplatzfläche P1, Kanalstraße, 23552 Lübeck soll für die Interimsschule in Modulbauweise die Option „Kaufanlage“ anstelle einer „Mietanlage“ zum Tragen kommen. Der Bürgermeister wurde per Beschluss aufgefordert, einen Deckungsvorschlag im Investitionshaushalt zu unterbreiten.
Um eine fristgerechte Fertigstellung zum Sommer 2026 zu erreichen, wurde die Beauftragung der Modulschule im Sommer 2025 vorgenommen. Mit dieser Vorlage wird der Mittelbedarf entsprechend des Projektfortschritts konkretisiert und die Deckung im Investitionshaushalt nachgeführt. Da die Maßnahme kein Urbudget im Haushaltsjahr 2025 hat, muss diese außerplanmäßig verstärkt werden. Die Bewilligung einer außerplanmäßigen Mittelübertragung > 400.000 Euro gem. § 82 I GO ist seitens der Bürgerschaft freizugeben.
Die Fördermittel aus dem PSK 111029 543 7851000 „Grundschule am Koggenweg“ (Mensa) sind erst nach Fertigstellung der Maßnahme eingegangen, sodass das GMHL dementsprechend in Vorleistung getreten ist. Der verspätete Eingang der Förderung ist somit in 2025 ungeplant und kann gem. GemHVO-Doppik als unechte Deckung per apl. Bewilligung herangezogen werden.
Für den restlichen Fehlbetrag können die verfügbaren Mittel im PSK 111029 558 7851000 „Hansehalle Ertüchtigung Bundesliga“ als Deckung genutzt werden, da die Maßnahme Anfang 2026 fertiggestellt wird, was das Schlussrechnen der Maßnahme erst im Jahr 2026 zur Folge hat.
Begründung für die Dringlichkeit:
Eine Genehmigung des Mittelübertrags im November 2025 ist erforderlich, damit die zeitnah erwartete Abschlagsrechnung des Modulbauers fristgerecht zum vermeintlichen Zahlungsziel in diesem Jahr angewiesen werden kann.
Finanz. Auswirkung
| ||||||||
|
|
| ||||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
| ||||||
| ||||||||
|
|
| ||||||
|
|
| ||||||
Die Maßnahme ist: | x | neu | ||||||
|
| freiwillig | ||||||
|
| vorgeschrieben durch: | ||||||
|
|
| ||||||
|
|
| ||||||
Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Anlage 1) | ||||||
|
| Nein | ||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
|
| Ja – Begründung: |
|
| Es handelt sich um eine Interimsmaßnahme. Der Klimaschutz wird in den „Hauptprojekten“ berücksichtigt. In den Interimsmaßnahmen findet er entsprechend der gesetzlichen Anforderungen Anwendung. |
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
107,4 kB
|
