Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14501
Grunddaten
- Betreff:
-
Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck (Kameradschaftskassen)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 3.370 - Feuerwehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
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zur Vorberatung
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Nov 18, 2025
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 25, 2025
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 27, 2025
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Beschlussvorschlag
1. Die Einnahme- und Ausgaberechnungen der Lübecker Freiwilligen Feuerwehren werden für das Haushaltsjahr 2024 in der Form der Plan-Ist-Vergleiche zur Kenntnis genommen.
2. Den beigefügten Einnahme- und Ausgabeplänen der Lübecker Freiwilligen Feuerwehren wird für das Haushaltsjahr 2026 zugestimmt.
Die vorstehenden Beschlussvorschläge beziehen sich auf die folgenden Freiwilligen Feuerwehren:
- Büssau - Kronsforde - Schlutup
- Dänischburg - Krummesse - Schönböcken
- Dummersdorf - Kücknitz - Siems
- Genin - Moisling - Travemünde
- Groß Steinrade - Moorgarten - Vorwerk
- Innenstadt - Niendorf - Wulfsdorf-Vorrade
- Israelsdorf - Padelügge-Buntekuh
- Ivendorf - Priwall
Auf der Grundlage von § 2a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der
Feuerwehren (Brandschutzgesetz- BrSchG) in Verbindung mit den Satzungen für die Sondervermögen der Hansestadt Lübeck für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck (Satzung) besteht bei jeder Freiwilligen Feuerwehr der
Hansestadt Lübeck zur Pflege der Kameradschaft eine Kameradschaftskasse.
Nach § 2 der o. a. Satzung bestehen die Einnahmen der Kameradschaftskasse aus Zuwendungen der Gemeinde, Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, aus Einnahmen aus der Durchführung von Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehren sowie aus
sonstigen Einnahmen und Beiträgen der fördernden Mitglieder. Die Ausgaben sind nach § 1
der Satzung ausschließlich für die Pflege der Kameradschaft zweckgebunden zu verwenden.
§ 2a Abs. 2 und 3 BrSchG / § 4 Abs. 3 der Satzung sehen vor, dass vom Wehrvorstand der
Freiwilligen Feuerwehr ein Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr aufgestellt
wird, der von der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr zu beschließen ist. Der
Einnahme- und Ausgabenplan tritt nach Zustimmung der Bürgerschaft in Kraft. Die in der
Anlage beigefügten Einnahme- und Ausgaberechnungen des Jahres 2024 und die Einnahme- und Ausgabepläne für das Jahr 2026 wurden von den Mitgliederversammlungen der
jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr beschlossen.
Zu Beschlussvorschlag 1
Nach Abschluss des Haushaltsjahres wird vom Wehrvorstand jeder Freiwilligen Feuerwehr
gem. § 2a Abs. 5 BrSchG / § 10 der Satzung eine Einnahme- und Ausgaberechnung aufgestellt und auf Antrag der Kassenprüfer:innen von den Mitgliederversammlungen der Freiwilligen Feuerwehren beschlossen.
Die Prüfung der Kameradschaftskasse erfolgt nach § 10 Abs. 3 der Satzung jährlich durch
zwei Kassenprüfer:innen, die von der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehren
aus ihrer Mitte gewählt werden. Die Einnahme- und Ausgaberechnungen sind der Bürgerschaft vorzulegen.
Zu Beschlussvorschlag 2
Die Einnahme- und Ausgabepläne der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren
werden für das Haushaltsjahr 2026 zur Zustimmung durch die Bürgerschaft vorgelegt. Mit
der Zustimmung treten die Einnahme- und Ausgabepläne in Kraft (§ 4 Abs. 3 der Satzung).
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 2a Abs. 3 und 5 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| X | Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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| entfällt |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,9 MB
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2
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(wie Dokument)
|
8,7 MB
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