ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2025/14525-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


 

 

1. Punkt 3. der Satzung wird geändert in:

 3. Diese Satzung tritt am 01.01.2027 in Kraft.”

2. Die konsumtiven Einnahmen des Haushaltansatzes für 2026 werden entsprechend um 52.000 € reduziert.
 

 


 

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Ein Großteil der Markthändler hat durch die verkehrlichen Einschränkungen am Brink im kommenden Jahr signifikante Einnahmerückgänge zu erwarten.
 

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