Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14306-04
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2026
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 6, 2025
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Beschlussvorschlag
1. Die Beratungsergebnisse der Fachausschusssitzungen zum Haushalt 2026
werden zur Kenntnis genommen.
2. Bei dem Produkt 511003 Stadtplanung und –entwicklung wird das Konto 5431008
Sonstige Geschäftsaufwendungen um 30.000,00 EUR reduziert.
3. Bei dem Produkt 575001 Lübeck und Travemünde Marketing GmbH wird das
Konto 5315000 Zuschüsse an verbundene Unternehmen um 570.000,00 EUR
reduziert.
4. Bei dem Produkt 331001, Konto 5318001 – Zuschuss f. lfd. Zwecke soz. o.ä. Einrichtungen, werden 15.000,00 EUR für die Förderung der Koordination von Aktivitäten in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken ergänzt.
Zu 1.: Ergänzend zur Haushaltsvorlage 2026, der dazu in den Gremien vorgestellten Präsentation, sowie in einigen Fraktionssitzungen durch die Verwaltung direkt beantworteten Fragestellungen werden mit dieser Vorlage diejenigen Fragen beantwortet, die währen der Beratung in den Fachausschüssen nicht sofort mündlich geklärt werden konnten. Die Verwaltung hat die Fragen in jedem Fachausschuss aufgenommen und erste Antworten umgehend den
jeweiligen Ausschussmitgliedern zukommen lassen. Zur vollständigen Information der Bürgerschaftsmitglieder werden mit dieser Vorlage alle nach den Fachausschussberatungen noch offenen Fragen beantwortet und auf diesem Weg allen Bürgerschaftsmitgliedern zur Kenntnis gebracht.
Zu 2. und 3.: Mit dem Aktionsplan Innenstadt konnte in den vergangenen Monaten auf Basis von Fördermitteln dem weiteren Leerstand von Ladengeschäften in der Lübeck Altstadt entgegengewirkt werden. Mit Auslaufen der Förderung kann diese freiwillige Aufgabe nicht auf alleinigen Kosten der Hansestadt Lübeck fortgeführt werden. Dementsprechend sind in den Wirtschaftsplänen von LTM und Wirtschaftsförderung keine Beträge für entsprechende Projekte aufgenommen worden. Ebenfalls wurden im beschlossenen Wirtschaftsplan der LTM keine Beträge für die Einführung einer Kulturabgabe und für den Kulturentwicklungsplan eingestellt. Fälschlicherweise waren aber in dem Haushaltsentwurf für die Kernverwaltung die in den Beschlussziffern 2 und 3 genannten Beträge zunächst aufgenommen worden, die nun zu bereinigen sind. Die Verwaltung wird sich erneut um Fördermittel bewerben, sobald ein entsprechendes Programm zur Innenstadtbelebung wieder aufgelegt wird.
Zu 4.: In der 38. Sitzung des Hauptausschusses am 09.09.2025 wurde mit VO/20245/13371 der Bürgermeister beauftragt, eine Kooperationsvereinbarung gemäß § 39d SGB V zur Netzwerkkoordination zu unterzeichnen. Dieses setzt notwendige Finanzmittel von 15.000,00 EUR voraus. Mit diesem Beschluss wird der Betrag in den Haushalt 2026 aufgenommen. Eine Landesförderung ist angestrebt, setzt aber die o.g. Eigenbeteiligung voraus.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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445,5 kB
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2
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495,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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200,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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376,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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484 kB
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6
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(wie Dokument)
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24,9 kB
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7
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(wie Dokument)
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480,3 kB
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