ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14530

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Geldspende der Possehl-Stiftung Lübeck in Höhe von 75.000,00 EUR für die Durchführung des Wichtelwunderlandes im Jahr 2025 wird angenommen.



 

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Seit 2023 ist der Kirchhof von St. Jakobi zur Weihnachtszeit Heimat des Wichtelwunderlandes. Hier kann man nicht nur das Wichteldorf als magischen Erlebnisraum spielerisch erkunden, sondern als Familie gemeinsam weihnachtlich aktiv werden. Im Jahr 2024 wurde das Wichtelgolf mit zehn kreativ gestalteten Minigolfbahnen neuer Aktivbestandteil des Wichtelwunderlandes ein Highlight für Kinder, Familien, Schul- und Kindergartengruppen gleichermaßen. Zusätzlich bietet die Wichtelwerkstatt ein kreatives Bastel- und Mitmachprogramm für Kinder und Jugendliche.

 

Mit Schreiben vom 24.09.2025 hat die Possehl-Stiftung eine Förderung in Höhe von 75.000,00 EUR zugesagt.

 

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

 

r die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 75.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2025 einen Gesamtwert von 641.350,60 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 75.000,00 Euro zuständig.


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

Die Belange von Kindern und/oder Jugendlichen sind nicht direkt betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:

 

 

§ 76 Abs. 4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

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