Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14525
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
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zur Vorberatung
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Oct 13, 2025
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Nov 10, 2025
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Oct 14, 2025
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Nov 11, 2025
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 6, 2025
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Die Hansestadt Lübeck erhebt für die Durchführung der Wochenmärkte Gebühren nach der
Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022 zuletzt geändert mit der 2.Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck
vom 30.11.2023.
Mit dem Beschluss der Bürgerschaft vom 25.02.2022 (VO 2020/09427-02-01) wurde eine
jährliche Neukalkulation der Wochenmarktgebühren gefordert. Über die kalkulierten Gebühren und den umzusetzenden Kostendeckungsgrad soll jedes Jahr neu entschieden werden.
Die grundlegenden Informationen zur Kalkulation der Gebühren für das Jahr 2026 findet sich
in einer Gegenüberstellung zur Kalkulation der aktuellen Gebühren in der Anlage 4 dieser
Vorlage wieder.
Weiterhin wurde gefordert, dass über den Fortschritt der Digitalisierung berichtet wird (siehe
hierzu Anlage 5).
Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit der Erhebung dieser Gebühren und ihrer Kalkulation ist
das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG). Nach dem KAG sind
Gebühren regelmäßig auf ihre Angemessenheit zu überprüfen und neu zu kalkulieren. Die
Gebührensätze in dieser Satzung sind für das Jahr 2025 überprüft und kostendeckend kalkuliert worden.
Die Hansestadt Lübeck wird durch das KAG i.V.m. der Gemeindeordnung verpflichtet kostendeckende Gebühren zu kalkulieren. Der bewusste Verzicht auf Gebühreneinnahmen ist
aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu decken und geht somit zu Lasten aller Bürger:innen.
Darüber hinaus führt der Verzicht auf Gebühreneinnahmen zu weiteren wirtschaftlichen Risiken für die Hansestadt Lübeck.
Eine Gebührenanpassung für das Jahr 2025 wurde mit dem Änderungsantrag VO 2024/13608-01 ausgesetzt. Außerdem wurde der Bürgermeister beauftragt, mehrere Punkte im Rahmen der Gebührenkalkulation und der Organisation des Lübecker Wochenmarktes zu überprüfen und eine Steuerungsgruppe bestehend aus Vertreter:innen der Verwaltung, der Politik und der Händlerschaft einzurichten.
Mit der beigefügten Anlage 7 sind die Aufträge aus der Vorlage VO/2024/13608-01 abgearbeitet. Die Anlage 7 enthält die Ergebnisse aus der rechtlichen und organisatorischen Prüfung der einzelnen Punkte sowie die Ergebnisse aus der Steuerungsgruppe.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| Kommunalabgabengesetz | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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191,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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188,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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24,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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268,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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67,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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483,2 kB
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7
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(wie Dokument)
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179,2 kB
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