ALLRIS - Vorlage

Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die FRAKTION - VO/2025/14619

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege bittet den Bereich Archäologie und Denkmalpflege um eine Stellungnahme zur Einrichtung eines Denkmalbeirates nach § 6 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz in der Hansestadt Lübeck. Darin sollten die Vor- und Nachteile der Einrichtung eines Denkmalbeirates benannt werden.
 

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In einigen Städten gibt es einen kommunalen Denkmalbeirat, der bei Grundsatzfragen die Denkmalschutzberde berät. In Schleswig-Holstein ist die Einrichtung von Denkmalbeiräten ebenfalls möglich, es gibt allerdings noch keinen Denkmalbeirat in Schleswig-Holstein. Aufgrund der besonderen Stellung Lübecks im Denkmalschutzgesetz und aufgrund der aktuell geführten Debatte um Denkmalschutzentscheidungen erscheint es angebracht, Grundsatzfragen zur Denkmalpflege und zum Denkmalschutz nicht nur behördenintern sondern gemeinsam mit der Fachöffentlichkeit zu führen. Dies würde die Position der Denkmalpflege in Lübeck stärken und zu einer größeren Akzeptanz von Entscheidungen der Denkmalschutzbehörde führen.

 

Aktuell gibt es in Lübeck den Arbeitskreis Archäologie und Denkmalpflege, zu dem der Bereich zwei Mal im Jahr einlädt. Dort wird von der Arbeit der Denkmalschutzbehörde berichtet und Stellungnahmen zu vorgegebenen Themen bearbeitet. Einzelne Mitglieder des Arbeitskreises wünschen eine stärkere Einbeziehung der Fachöffentlichkeit bei denkmalpflegerischen Grundsatzfragen.

 

Bevor dazu eine politische Meinungsbildung abgeschlossen werden kann, wäre es hilfreich, die Vor- und Nachteile der Einrichtung eines Denkmalbeirats in Lübeck durch die Denkmalschutzbehörde zu erfahren.
 

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