Bericht öffentlich - VO/2025/14590
Grunddaten
- Betreff:
-
Laufenden Geldleistung und kommunaler Mietkostenzuschuss in der Kindertagespflege, Anpassung der Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 4.041.3 - Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
Oct 2, 2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
Oct 14, 2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Nov 27, 2025
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beauftragt den Bürgermeister mit der Erarbeitung eines Entwurfs zur Anpassung der Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck.
Der Entwurf soll die seit der letzten Anpassung in 2020 erfolgten Rechtsänderungen des KiTaG berücksichtigen. Der aktuell im Rahmen einer kommunalen freiwilligen Leistung zu gewährende Mietkostenzuschuss für die Anmietung separater Räumlichkeiten in der Kindertagespflege soll mit Ablauf des Kindergartenjahres 2025/2026 eingestellt werden.
Zum 01. Januar 2025 wurden zentrale Bestandteile des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) angepasst. Hierzu zählen unter anderem auch Regelungen zur Kindertagespflege (z.B. Fortzahlung der laufenden Geldleistung für bis zu 30 Ausfalltage der Kindertagespflegeperson, Fortbildungsbonus, etc.).
Ferner wurden im Zuge der Haushaltskonsolidierung die freiwilligen Leistungen der Hansestadt Lübeck auf Umfang, Angemessenheit und Notwendigkeit überprüft. Der Prüfauftrag umfasste auch die kommunalen Förderprogramme auf dem Gebiet der Kindertagesbetreuung. Hierbei ergab die Prüfung, dass die derzeit gültige Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck, zuletzt Mitte 2020 angepasst wurde.
Wesentliche Änderungen des KiTaG fanden bisher keinen Eingang in die Richtlinie. Der in der Hansestadt Lübeck aktuell zu gewährende Mietkostenzuschuss bei Anmietung separater Räumlichkeiten in der Kindertagespflege, ist nach Auffassung der Verwaltung bei der zu erfolgenden Anpassung der Richtlinie einzustellen, da Mehraufwendungen für angemietete Räumlichkeiten bereits in der erhöhten Sachaufwandspauschale nach § 47 KiTaG berücksichtigt sind.
Nähere Ausführungen hierzu können dem anliegenden Bericht entnommen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
214,4 kB
|
