ALLRIS - Vorlage

Antrag der SPD-Bürgerschaftsfraktion - VO/2025/14352-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH (SWL Mobil) wird beauftragt, ein Konzept für ein ergänzendes ÖPNV-Taxiangebot zu erarbeiten, das außerhalb der regulären Betriebszeiten des öffentlichen Nahverkehrs also nach Betriebsschluss und vor Betriebsbeginn zur Verfügung steht. Die Umsetzung soll im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes erfolgen und aus dem bereits beschlossenen Zuschuss der Hansestadt Lübeck an die SWL Mobil in Höhe von 5 Millionen Euro finanziert werden.

Rahmenbedingungen und Eckpunkte:

 Das Angebot basiert auf dem geltenden örtlichen Taxitarif.

 Eine Beteiligung der Fahrgäste an den Kosten ist zu prüfen.

 Die Anbindung großer Arbeitgeber mit Schichtbetrieb ist sicherzustellen.

 Die Einführung erfolgt als zweijähriger Modellversuch gemäß § 2 Abs. 7 PBefG.

 Ressourcen eines lokal ansässigen Lübecker Taxivermittlers sollen die anfänglichen Kosten begrenzen und eine schnelle Implementierung unterstützen.

 SWL Mobil übernimmt die Koordination und Finanzierung des Angebots.

 glichkeiten zur (Co-)Finanzierung über Bundes- und Landesprogramme sind zu prüfen.

 Es ist zu evaluieren, ob eine tarifliche Verknüpfung mit Bustickets im NAH.SH-Tarif möglich ist, um eine durchgängige Anschlussmobilität zu gewährleisten.


 

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Das geplante Modell schafft eine bedarfsgerechte Mobilitätslösung für Zeiten ohne regulären ÖPNV und verbessert so die Erreichbarkeit aller Stadtteile. Es stärkt die soziale Teilhabe, unterstützt die Verkehrswende und fördert durch die Einbindung lokaler Taxiunternehmen die regionale Wirtschaft. Es soll durch ein ansässigen Taxivermittler sichergestellt werden, dass ein gebündeltes Bestell- und Abrechnungssystem umgesetzt wird. In Lübeck gibt es einschlägige Erfahrungen bei den Lübecker Funktaxten durch das frühere ASTI mit dem technischen Know-How, sodass sogar nicht angeschlossene Taxiunternehmen eingebunden werden können. Das Angebot soll ausschließlich für bestellte Taxifahrten gelten. Es muss eine niedrigschwellige Bestellung möglich sein. Gleichzeitig entstehen Synergien im Mobilitätsangebot, die bestehende Strukturen sinnvoll ergänzen. Dieses Angebot soll das bisherige LÜMO ersetzen.
 

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