Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14465
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs.1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein für die Produkte Entgeltermäßigung, Tagespflege und Planung und Bezuschussung KiTa
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041.3 - Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 11, 2025
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Oct 2, 2025
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 23, 2025
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 25, 2025
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Beschlussvorschlag
In den nachfolgend aufgeführten Produktsachkonten werden im Haushaltsjahr 2025
gem. § 82 Abs. 1 GO folgende zusätzliche Haushaltsmittel überplanmäßig bereitgestellt:
Produktsachkonto | Textbezeichnung | Betrag |
361001 000 5331001 | Finanz. Förderung in KiTas / Jugendhilfe außerh.v.Einrichtung | 979.000,00 |
361003 000 5331001 | Tagespflege / Jugendhilfe außerh.v. Einrichtung | 1.829.200,00 |
365001 000 5318001 | Planung + Bezusch. Kita / Zusch.f.lfd.Zw. soz.o.ähnl.Einr. | 12.625.325,00 |
| Gesamt | 15.433.525,00 |
Die Deckung erfolgt aus den nachstehenden Produktsachkonten:
Produktsachkonto | Textbezeichnung | Betrag |
111032 000 5271000 | DOS / Beson. Vwaltungs-u Betriebsaufw. | 200.000,00 |
111020 000 4411001 | Grundstücksmanagement / Erträge aus Erbbaurecht | 350.000,00 |
126001 000 5271000 | Gefahrenabwehr / Beson. Vwaltungs-u Betriebsaufw. | 150.000,00 |
127001 000 5271000 | Gefahrenabwehr / Beson. Vwaltungs-u Betriebsaufw. | 100.000,00 |
314002 000 4481000 | EGH SGB IX f. j. Menschen / Erträge aus Kostenerst. Land | 1.600.000,00 |
315501 000 4481000 | Soziale Einrichtungen Aussied. Ausl. / Erträge aus Kostenerst. Land | 2.348.025,00 |
361001 000 4211000 | Finanz. Förderung in KiTas / Kostenbeiträge u. Aufw.ersatz | 14.000,00 |
361001 000 4216000 | Finanz. Förderung in KiTas / Rückzahlung gewährter Hilfen | 2.000,00 |
361003 000 4211000 | Tagespflege / Kostenbeiträge u. Aufw.ersatz | 337.600,00 |
362002 000 50xxx | Jugendarbeit / Personalaufwendungen | 300.000,00 |
362002 000 5318001 | Jugendarbeit / Zusch.f.lfd.Zw.soz.o.ähnl. Einr. | 100.000,00 |
365001 000 4141000 | Planung + Bezusch. Kita / Zuw.u.Zusch. f.lfd.Zw.Land | 1.124.100,00 |
365001 000 4481000 | Planung + Bezusch. Kita / Erträge aus Kostenerst. Land | 307.800,00 |
424001 000 5271000 | Sportstätten / Beson. Vwaltungs-u Betriebsaufw. | 250.000,00 |
561002 000 5291006 | Klimaschutzmaßnahmen / Aufwand für Klimaschutzmaßnahmen | 250.000,00 |
611001 000 4013000 | Steuern, allg. Zuw., allg. Umlagen / Gewerbesteuer | 3.000.000,00 |
611001 000 4021000 | Steuern, allg. Zuw., allg. Umlagen / Gemeindeanteil Einkommensteuer | 3.300.000,00 |
611001 000 4051000 | Steuern, allg. Zuw., allg. Umlagen / Leistungen Familienausgleich | 1.700.000,00 |
| Gesamt | 15.433.525,00 |
Produkt 361001 Entgeltermäßigung Kindertagesbetreuung
Die Abweichung resultiert aus der Anpassung der Satzung zur Entgeltermäßigung (VO/2024/13665-01-01), die im Zuge des Auslaufens des Verpflegungskostenzuschusses, erfolgt ist. Die Kosten für den 20-prozentigen Einkommenseinsatz oberhalb der Bemessungsgrenze, sowie der „Lübecker Beitragsdeckel“ von 5,- € pro wöchentlicher Betreuungsstunde, unabhängig des Kindesalters, führen zu einer Steigerung der Aufwendungen in diesem Produkt. Die, durch das Auslaufen des Verpflegungskostenzuschusses entstehenden, Minderaufwendungen sind indes im Produkt 365001 berücksichtigt, da aus diesem seinerzeit der Verpflegungskostenzuschuss gezahlt wurde.
Produkt 361003 Tagespflege
Die Abweichung auf dem Konto 5331001 resultiert aus einer Anpassung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) zum 01. Januar 2025. Neben der Einführung des Fortbildungsbonus wurde darüber hinaus die Mindesthöhe der Sachaufwandspauschale, je nach Räumlichkeiten, um 24 % bzw. 65 % erhöht. Bei Vorliegen von acht Fortbildungsstunden im Vorjahr, ist ein Fortbildungsbonus für die Kindertagespflegeperson zu gewähren, welcher die Vergütung pro betreutem Kind und Betreuungsstunde um 0,12 € erhöht. Ferner muss die Vergütung für 30 Ausfalltage (unabhängig des Ausfallgrundes) fortgezahlt werden. Die hierdurch entstehenden Mehraufwendungen werden zu einem Anteil von rund 40 % vom Land kompensiert, den verbleibenden Anteil muss die Hansestadt Lübeck in ihrer Eigenschaft als Wohnortgemeinde kompensieren.
Produkt 365001 Planung und Bezuschussung KiTa
Die Mehraufwendungen auf dem Konto 5318001 Zusch.f.lfd.Zw.soz.o.ähnl.Einr. resultieren insbesondere aus
- den Budgetverträgen,
- Aufwendungen für den Verpflegungszuschuss (bis 07/25),
- Förderung der Sprachkitas,
- PiA (Praxisintegrierte Ausbildung) Förderung im 2. Jahr,
- Weiterleitung Mittel diverser Förderprogramme
- und der Förderung für Familienzentren.
Darüber hinaus wirken sich insbesondere folgende Aspekte auf die Mehraufwendungen aus:
- Umsetzung von Tarifabschlüssen,
- Revisionen im Zusammenhang mit den Budgetverträgen
- und Änderungen des KiTaG
Im Rahmen der Haushalts- und Finanzplanung ist festzustellen, dass zwischen den Planansätzen und den tatsächlichen Aufwendungen ein erhebliches Delta entstanden ist. Dies resultiert aus mehreren Faktoren, die bei der mittelfristigen Finanzplanung sowie im Übergang von der Planung 2024 auf 2025 nicht berücksichtigt wurden.
Auf der Ertragsseite ergeben sich erhöhte Einnahmen auf den Konten 4141000 und 4481000. Diese resultieren im Wesentlichen aus dem Landeszuschuss für KiTa gem. des KiTaG, Förderprogrammen mit Kitabezug, der Förderung für Sprachkitas sowie den Zuweisungen aus der Eingliederungshilfe (EGH). Es handelt sich z.T. um Erträge die für die Aufwendungen im Konto 5318001 verwendet werden, bzw. um die Weiterleitung von Landesmitteln.
Dennoch werden die Mehreinnahmen vollständig kompensiert, sodass der Entlastungseffekt marginal bleibt.
Gemäß der aktuellen Prognose ist im Jahr 2025 mit einem Fehlbetrag von 15.433.525,00 € zu rechnen. Davon können 1.785.500,00 € innerhalb der Abteilung kompensiert werden.
Die restliche Deckung erfolgt aus diversen Produkten und ergibt sich u.a. aus Mehrerträgen sowie zeitlichen Verschiebungen von Maßnahmen und ist der o.g. Tabelle zu entnehmen.
Ausblick auf 2026
Die zum 01. Januar 2025 erfolgte Novellierung des KiTaG verstärkt die Notwendigkeit, eine auf den aktuellen Rechtsgrundlagen beruhende Finanzierungsstruktur für Kindertageseinrichtungen in der Hansestadt Lübeck zu etablieren, die valide, auskömmlich und transparent ist.
Mit Auslaufen der Budgetverträge am 31.12.2025 erfolgt zum 01.01.2026 die Umstellung
auf SQKM und somit eine KiTaG konforme Finanzierung. Weitere Ausführungen zur Umstellung von Budgetverträgen auf die neue Finanzierungssystematik ist der VO/2025/14425 zu entnehmen.
Für künftige Haushaltsplanungen können valide Prognosen auf Grundlage der Kita-Datenbank erstellt und regelmäßig fortgeschrieben werden. Damit steht ein Instrument zur Verfügung, das eine belastbare, transparente und rechtssichere Finanzplanung für die Kindertagesbetreuung in der Hansestadt Lübeck gewährleistet.
Darüber hinaus trägt die ab dem 01.01.2026 eingeführte neue Finanzierungssystematik nach SQKM wesentlich dazu bei, Planungsunsicherheiten zu reduzieren. Mit der Umstellung auf dieses KiTaG konforme System entfällt die bisherige Komplexität der Budgetverträge, sodass eine deutlich verlässlichere Prognose künftiger Aufwendungen möglich wird.
In die Haushaltsplanung für das Jahr 2026 sind bereits sämtliche aktuell bekannten Faktoren, Daten und gesetzlichen Änderungen eingeflossen. Somit kann für diesen Zeitraum von einer fundierten und realistischen Planung ausgegangen werden, die eine verlässliche Grundlage für politische Entscheidungen bietet.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
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| § 82 Abs. 1 GO SH | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (siehe Vorlage) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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