ALLRIS - Vorlage

Antrag der AfD-Bürgerschaftsfraktion - VO/2025/14573

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die rgerschaft möge beschließen:

Die Hansestadt Lübeck ermöglicht Menschen mit nachgewiesener Gehbehinderung die Nutzung von E-Scootern in der Fußngerzone, auch während der geltenden Sperrzeiten (10:3019:00 Uhr).

Die Genehmigung erfolgt unter folgenden Bedingungen:

Nachweis einer Gehbehinderung durch einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder aG, ein ärztliches Attest oder ein Schreiben des Landesamtes für Soziale Dienste, aus dem der anerkannte Grad der Behinderung (GdB) hervorgeht.

Verpflichtung, den E-Scooter ausschließlich in Schrittgeschwindigkeit (max. 6 km/h) zu bewegen.

Ausgabe einer sichtbaren Genehmigungsplakette oder Karte durch die Stadtverwaltung, die von Ordnungsbehörden kontrolliert werden kann.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Verfahren zur Beantragung und Ausgabe der Genehmigungen einzurichten.
 

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Viele Menschen in Deutschland und selbstverständlich auch in Lübeck leiden unter Gehbehinderungen infolge von Knie- oder Hüftproblemen. Sie können längere Wege nur unter Schmerzen oder gar nicht bewältigen. Der Einsatz von E-Scootern in Schrittgeschwindigkeit ermöglicht diesen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen, kulturellen und touristischen Leben, ohne die Sicherheit der übrigen Fußnger zu beeinträchtigen.
 

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