ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - 2025/13892-01-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


In der Antwort der Anfrage von AM Carl Howe heißt es:

  1. (…)

Nach Erbbaurechtsvertrag ist der Verband verpflichtet, die befestigten ausgebauten Zuwegungen, Zufahrt, Mülltonnenstandplätze, Einstellplätze und Grünflächen zu unterhalten und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.

(…)

Der derzeitige Erbbaurechtsvertrag sieht eine Verpflichtung zur Schaffung von Ladeinfrastruktur durch den Erbbauberechtigten nicht vor. Für die Vereinbarung einer derartigen Verpflichtung wäre eine Erbbaurechtsänderungsvertrag mit dem Verband für Wohneigentum Hamburg e.V. notwendig. Der Bereich Wirtschaft und Liegenschaften hat in diesem Zusammenhang Kontakt mit dem Verband aufgenommen, um zu klären, ob Bereitschaft besteht, den gültigen Erbbaurechtsvertrag bezüglich der Ermöglichung von „Ladeinfrastruktur“ anzupassen. Trotz mehrfacher telefonischer Nachfragen und Emailkontakt, hat sich der Verband für Wohneigentum Hamburg e.V. bislang zu dieser Anfrage nicht geäert, so dass davon auszugehen ist, dass eine Anpassung des Erbbaurechtsvertrages seitens des Verbandes für Wohneigentum Hamburg e.v. zum heutigen Tage nicht gewollt ist.“

 

Hierzu die Nachfragen:

  1. Seit wann genau und wie lange noch läuft der Erbbaurechtsvertrag mit dem Verband für Wohneigentum Hamburg e.V.?
  2. Was sind die Vertragsinhalte und -bedingungen? Kann die Hansestadt Lübeck aus wichtigen Gründen, wie z.B. Maßnahmen zum Erreichen des Klimaziels, von sich aus Vertragsänderungen herbeiführen oder bei Nicht-Einigung oder Verweigerung der Kommunikation erzwingen?
  3. Wie viele und welche Grundstücke der Hansestadt Lübeck werden von dem Verband Wohneigentum Hamburg e.V. verwaltet und wie viele Erbpachtnehmer*innen sind hiervon durch die Gemeinschaftsflächen betroffen?
  4. Gibt es Grundstücke (Gemeinschaftsflächen), die von dem Verband Wohneigentum Hamburg e.V. verwaltet werden, auf denen bereits Ladeinfrastruktur für E-Mobilität vorhanden sind?

 

Wir bitten um schnellstmögliche Beantwortung, ggf. auch in Teilantworten, wenn die Antwort auf einzelne Fragen mehr Zeit in Anspruch nimmt oder der Verband Wohneigentum keine Auskunft auf Frage 4 geben sollte. Vielen Dank!

 

 

 

 

 


 

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