ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14425

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Richtlinie zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen in der Hansestadt Lübeck wird in der Fassung der Anlage 1  beschlossen.

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Die zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und angemessenen Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen freier Träger beschlossenen Budgetverträge laufen mit Ablauf des 31. Dezember 2025 aus (VO/2024/13485).

 

Nicht zuletzt die Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) im November 2024 macht eine Anpassung des bestehenden Finanzierungssystems von Kindertageseinrichtungen in der Hansestadt Lübeck notwendig.

 

Hierzu wurde im Austausch mit der Unterarbeitsgemeinschaft Träger der als Anlage 1 beigefügte Richtlinienentwurf, aufgrund der gesammelten Erkenntnisse (s. Bericht, Anlage 2) erarbeitet.

 

Bestehende und neue Programme, so wie z. B. das aktuell über Budgetverträge finanzierte Programm der Schulminis, werden zukünftig ebenfalls analog der Systematik dieser Richtlinie, jeweils anhand einer noch zu erarbeitenden Richtlinie geregelt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 - Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 - Bereich Recht

keine rechtlichen Bedenken

1.160 - Frauenbüro

zur Kenntnis genommen

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind nicht unmittelbar von der Richtlinie betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 15 Abs. 3 KiTaG i. V. m. §§ 86, 86c und 86d Achtes Buch Sozialgesetzbuch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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