Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14483
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltsplan der Stiftung "Heiligen-Geist-Hospital" für das Haushaltsjahr 2025
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
Sep 23, 2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Sep 25, 2025
|
Beschlussvorschlag
Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der 1. Nachtragshaushaltsplan für die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
I.
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden
|
|
|
| und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. des 1. Nachtrages | |
|
|
|
| ||
|
| erhöht um | vermindert um | gegenüber bisher EUR | nunmehr fest- gesetzt auf EUR |
|
| EUR | EUR | ||
1. | im Ergebnisplan der |
|
|
|
|
| Gesamtbetrag der Erträge | 655.900 |
| 2.056.700 | 2.712.600 |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | 655.900 |
| 2.056.700 | 2.712.600 |
| Jahresüberschuss |
|
| 0 | unverändert |
| Jahresfehlbetrag |
|
| 0 | unverändert |
2. | im Finanzplan der |
|
|
|
|
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 655.900 |
| 1.973.500 | 2.629.400
|
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 655.900 |
| 1.558.600 | 2.214.500 |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
|
|
110.600 |
unverändert |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
|
|
119.400 |
unverändert |
II.
Es werden neu festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | von bisher 0 EUR |
auf unverändert |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | von bisher 0 EUR |
auf unverändert |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite | von bisher 0 EUR |
auf unverändert |
Gemäß Beschluss der Bürgerschaft vom 30.11.2023 (VO/2023/12669-02) sollen die derzeit nicht genutzten Gebäudeteile im Heiligen-Geist-Hospital (Koberghaus, Kammerhaus und Schrankhaus) für eine Nutzung als Alten- und Pflegeheim ertüchtigt werden. Bisher sind für die Umsetzung dieser Maßnahme 500 T EUR im Haushaltsjahr 2025 eingeplant. Eine aktuelle Kostenschätzung vom 30.07.2025 des zuständigen Architekten schließt mit einer Gesamtsumme von ca. 1.048 T EUR ab. Hinzu kommen weitere Kosten in Höhe von18,8 T EUR für die bautechnische Betreuung durch das Gebäudemanagement der Hansestadt Lübeck (GMHL).
Erst Anfang Februar 2025 wurde durch den Prüfsachverständigen für Brandschutz einer Wiederbelegung, unter der Voraussetzung, dass die noch bestehenden Mängel bis dahin abgestellt sind, zugestimmt. Die Kostenschätzung wurde daraufhin nochmal detailliert angepasst und schließt nunmehr in ca. doppelter Höhe mit Kosten von 1.048 T EUR ab. Die Gründe für die Kostensteigerung liegen u.a. daran, dass trotz durchgängiger Wartungsarbeiten eine kontinuierliche Verschlechterung der Substanz durch die Nichtnutzung unvermeidbar ist. Je länger die Bereiche leer stehen, desto umfangreicher wird der Sanierungsaufwand, bis hin zu einer nicht mehr abwendbaren Komplettsanierung. Besonders betroffen davon sind die Sanitärinstallationen sowie die Badkeramik einhergehend mit den hochbaulichen Arbeiten. Um weitere Verschlechterungen zu vermeiden, ist eine umgehende Umsetzung erforderlich.
Die Finanzierung des Mittelmehrbedarfs in Höhe von ca. 655,9 T EUR soll über Zuweisungen durch die Hansestadt Lübeck (gemäß Bürgerschaftsbeschluss vom 29.06.2023 VO/2023/12266-01) sichergestellt werden. Das Gutachten über die Prüfung der kommunal- und EU-beihilferechtlichen Rechtmäßigkeit liegt mittlerweile vor. Zuweisungen durch die Hansestadt Lübeck sind hiernach möglich.
Finanz. Auswirkung
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
| ||||||||||
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
|
|
| ||||||||||
Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
|
| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
|
| §98 GO | ||||||||||
|
|
| ||||||||||
Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
|
| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
|
| Ja – Begründung: |
|
|
|
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|
