Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2025/14445
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zur Rückkehr von Straftätern und Gefährdern
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes
- Federführend:
- FDP-Bürgerschaftsfraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Jul 22, 2025
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Beschlussvorschlag
Am 15.07.2025 haben die Landesregierung Schleswig-Holsteins und die Kommunalen Landesverbände u. a. folgendes vereinbart:
“Land und Kommunen sind sich einig, dass straffällig gewordene, ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländern sowie ausreisepflichtige sog. „Gefährder“, also Personen, von denen eine Gefahr für andere Personen oder sonstige wichtige Rechtsgüter ausgeht, möglichst schnell in ihre Heimatländer zurückkehren müssen. Zur verbesserten Durchsetzung der Ausreisepflicht, zur Entlastung der Kommunen und zum verbesserten Schutz der Bevölkerung hat das Land die Möglichkeit geschaffen, diese Fälle aufenthaltsrechtlich zentral beim Land zu bearbeiten und auch Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam zu beantragen. Die Umsetzung erfolgt zum 01.09.2025.”
Hierzu frage ich den Bürgermeister:
1.
Wird die Stadt von der Möglichkeit Gebrauch machen, Fälle von Straftätern und Gefährdern aufenthaltsrechtlich zentral beim Land bearbeiten zu lassen?
2.
Wenn ja: Ab welchem Zeitpunkt? Wenn nein: Warum nicht?
3.
Wie viele Fälle betrifft dies aktuell?
4.
Auf meine Anfrage vom 11.01.2024 (VO/2024/12886) hat der Bürgermeister angegeben, dass zum damaligen Zeitpunkt 7 Sachbearbeitende und eine Sachgebietsleitung ausschließlich mit Fragen der Ausreise oder Rückführung oder Rücküberstellung beschäftigt seien (wobei damals 3 Stellen unbesetzt waren). Plant der Bürgermeister aufgrund der vorgenannten Vereinbarung mit verändertem Personalbedarf?
Es wird um schriftliche Beantwortung gebeten.
