Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14356
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 05.49.00 - Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Jul 21, 2025
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Jul 22, 2025
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jul 24, 2025
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Beschlussvorschlag
- Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 05.49.00 – Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 05.49.00 – Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.
- Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan entsprechend dem beiliegenden Entwurf (Anlage 6) zu berichtigen.
- Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
Die von der Planung betroffenen Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB beteiligt. Zu den Ergebnissen wird auf den Auswertungsbericht der durchgeführten Beteiligungsverfahren (Anlage 1) verwiesen.
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | |
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| freiwillig | |
| X | vorgeschrieben durch: | |
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| BauGB | |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | |
| X | Nein (Zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 10. der Begründung)
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Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
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| Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima werden in der Begründung zum B-Plan dargelegt. Es sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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922,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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447,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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