ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14278

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rahmenvertrag über die Lieferung von Schulbüchern für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028, 2028/2029 und 2029/2030 wird europaweit ausgeschrieben.
 

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Die Hansestadt Lübeck schließt regelmäßig Rahmenverträge über die Lieferung von Schulbücherr die Schulen der Hansestadt Lübeck ab. Ziel ist es, dass alle Schulen ihre Schulbücherbestellungen ohne weitere Vergabeverfahren vornehmen können. Dieses gilt sowohl für Neu- als auch Ergänzungslieferungen.

 

Die bestehenden 3 Rahmenverträge gemäß VO/2022/10749 sind 2023 letztmalig verlängert worden und laufen am 31.07.2026 aus. Die neuen Rahmenverträge sollen vom 01.08.2026 bis 31.07.2028 gelten; mit der Option auf Verlängerung für die Schuljahre 2028/2029 und 2029/2030.
 

Nach den Vorjahresdaten ist von folgendem Bedarf bzw. Bestellumfang auszugehen:

 

Schulbücher für Förderzentren, Grund- und Berufsschulen ca. 102.500/Jahr brutto

Schulbücher für Gemeinschaftsschulen    ca. 165.500 €/Jahr brutto

Schulbücher für Gymnasien      ca. 168.000 €/Jahr brutto

 

Die bisherigen Mengen werden Grundlage der neuen Ausschreibung sein und die Vergabe erfolgt in 3 Losen, um den Wettbewerb zu gewährleisten.

Der Auftragswert beträgt ca. 436.000,00 € pro Jahr (brutto), der Gesamtauftragswert für die vier Schuljahre beträgt somit ca. 1.744.000,00 € brutto.

 

Damit liegt der Auftragswert über dem Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung von 221.000,00 € und es ist ein europaweites offenes Verfahren durchzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.102 Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen

Zustimmung

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind in den Schulen Beteiligte an der Schulkonferenz und können damit über die Mittelvergabe in den Schulen mitbestimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

Freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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