Antrag der SPD-Bürgerschaftsfraktion - VO/2023/11895-03
Grunddaten
- Betreff:
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SPD: Änderungsantrag zu: Übernahme bauliche Anforderungen des EWKG
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der SPD-Bürgerschaftsfraktion
- Federführend:
- SPD-Bürgerschaftsfraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 26, 2025
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Beschlussvorschlag
1. Der Bürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, welche Folgen für die Hansestadt Lübeck hinsichtlich des bürokratischen Aufwands und der Wirtschaftlichkeit entstehen, wenn die in den Absätzen 3, 5, 6, 7, und 8 des §4 Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) für das Land definierten baulichen Standards bei sämtlichen Bauvorhaben der Stadt und aller Eigenbetriebe sinngemäß angewendet werden.
2. Weiterhin sollen für sämtliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Rahmen von Baumaßnahmen die Anforderungen des §7 Absatz 1 LHO hinsichtlich der Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgekosten in Form einer Lebenszyklusbetrachtung geprüft werden. Hierbei sind die letzten beiden Sätze aus §4 (2) EWKG hinsichtlich der Berücksichtigung ökologischer Folgekosten anzuwenden.
3. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die hierfür ggf. erforderlichen höheren Investitionskosten bis zur nächsten Haushaltssitzung zu beziffern.
