Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2024/13080-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Antwort auf Anfrage von AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Erreichen der Lübecker Klimaziele
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Jul 8, 2025
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Beschlussvorschlag
Anfrage:
Am 25.06.2020 hat die Lübecker Bürgerschaft beschlossen, die Treibhausgasemissionen in Lübeck bis 2030 um 50% gegenüber dem Basisjahr 2019 zu reduzieren.
Am 27.02.2024 erklärte die Geschäftsführung der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Trave im Hauptausschuss auf Nachfrage, dieses Ziel nicht erreichen zu können.
Vor diesem Hintergrund möge der Bürgermeister bitte die folgenden Fragen beantworten.
1. Wird die Kernverwaltung das o.a. Klimaziel für die von ihr verursachten Treibhausgasemissionen in Lübeck erreichen?
2. In welchen Bereichen wird die Kernverwaltung das o.a. Klimaziel voraussichtlich nicht
erreichen (z.B. Wärmeversorgung der städtischen Gebäude, Fuhrpark etc.)? Warum
nicht?
3. In welchen Bereichen der Kernverwaltung existiert noch keine Planung für das Erreichen des o.a. Klimaziels? Warum nicht?
4. Bei welchen städtischen Gesellschaften und Betrieben wird das o.a. Klimaziel voraussichtlich nicht erreicht? Warum nicht?
5. Bei welchen städtischen Gesellschaften und Betrieben existiert noch keine Planung
für das Erreichen des o.a. Klimaziels? Warum nicht?
Sowie
Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), ergänzend zu
VO/2024/13080, Erreichen der Lübecker Klimaziele
Anfrage:
Welche politischen Beschlüsse z.B. bezüglich Personal und Haushaltsmittel braucht es in den folgenden Jahren, damit die Kernverwaltung sowie städtische Gesellschaften das Lübecker Klimaziel erreichen können?
Fragen 1, 2 und 3: Kernverwaltung
Zu den Fragen 1. – 3. wird auf den „Sachstandsbericht I zur treibhausgasneutralen Verwaltung“ verwiesen (VO/2025/14197). Mit diesem Bericht beschreibt die Klimaleitstelle den Weg zur Erstellung einer Treibhausgasbilanz für die Stadtverwaltung der Hansestadt Lübeck.
Fragen 4 und 5: Städtische Gesellschaften und Betriebe
Das Erreichen der beschlossenen Klimaziele ist den städtischen Betrieben und Gesellschaften als Aufgabe bekannt. Die konkreten Pläne und Maßnahmen werden in den jeweiligen Wirtschaftsplänen abgebildet, über das Erreichen bzw. Verfehlen von Zielen wird in den jeweiligen Kontrollgremien der Betriebe und Gesellschaften berichtet.
Zu Anfrage Schulte-Ostermann (VO/2024/13080-1):
Für die Lübecker Kernverwaltung:
Der Beschluss der prioritären Aktivitäten des Masterplan Klimaschutz (inklusiver der dort geforderten Mittel und Stellen) war eine erste Voraussetzung, um die Klimaziele zu erreichen. Folgen muss dann neben einem regelmäßigen Monitoring der Umsetzung die Weiterentwicklung des MAKS als lebendem Dokument. Dies wird in den kommenden Monaten und Jahren Schritt für Schritt der Bürgerschaft und den Gremien in Beschlussvorlagen, im Haushalt, unter Berücksichtigung von Fördermitteln und Kapazitäten sowie Personalanforderungen vorgelegt werden.
Für die Gesellschaften und Betriebe:
Siehe Antwort zu den Fragen 4. und 5.
