ALLRIS - Vorlage

Blankovorlage - VO/2025/14031-04

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Beratungsfolge

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Im Ausschuss für Soziales am 13.05.2025 wurde durch CDU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen zu TOP 5.1 der folgende Antrag gestellt:

 

Die Senatorin wird gebeten, zur Angabe zur Refinanzierung der Neubauten (Seite 11) „Die Refinanzierung der Neubauten erfolgt über den Investkostenanteil, welcher wie bisher auch durch die Bewohnenden zu tragen ist: es handelt sich also nicht um Investitionen, die in Konkurrenz zu aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Vorhaben (Investitionsliste) stehen“ eine schriftliche Einschätzung der Kommunalaufsicht einzuholen und dem Ausschuss vorzulegen. Der Kommunalaufsicht ist bei der Einholung der Stellungnahme dieser Antragstext nebst Begründung mit vorzulegen.

 

Begründung: Im Genehmigungserlass der Kommunalaufsicht des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2024 der Senioreneinrichtungen vom 25. März 2024 (Vorlagennummer einfügen) ist aufgeführt: „Die Senior:Innen Einrichtungen der Hansestadt Lübeck stehen vor großen Herausforderungen, die im Rahmen der „Konzeption 2030“ angegangen und bewältigt werden sollen. Viele der sich neu im Eigentum der Senior:Innen Einrichtungen befindlichen Gebäude bedürfen der Sanierung oder sollen durch Neubauten ersetzt bzw. ergänzt werden. Hierfür wurden Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögensplan des Jahres 2024 eingestellt. Ich gehe davon aus, dass eine Veranschlagungsreife der Verpflichtungsermächtigungen im Sinne des § 14 Absatz 3 Satz 3 Eigenbetriebsverordnung vorliegt. Die für diesen Zweck ab 2025 vorgesehenen Kreditaufnahmen werden im Rahmen einer Konzernbetrachtung bei der Bemessung eines ggf. genehmigungspflichtigen Gesamtbetrags der Kredite für die Hansestadt Lübeck berücksichtigt.“

Wenn die Angabe im Schreiben vom 25. März 2024 weiter zutrifft, könnte entgegen der Beschlussvorlage ein Konkurrenzverhältnis zu städtischen Investitionen durchaus gegeben sein.

 

Diese offene Frage ist von erheblicher Bedeutung und bedarf daher der Aufklärung.“

 

Mit Datum vom 24.06.2025 ging die erbetene Einschätzung der Kommunalaufsicht ein und ist als Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt.
 

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Anlagen

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