Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14322
Grunddaten
- Betreff:
-
Anerkennung eines Trägers der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII hier: H.O.P.E. e.V.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041 - Fachbereichsdienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Jul 3, 2025
|
Der im Beschlussvorschlag aufgeführte H.O.P.E. Lübeck e.V. hat die Anerkennung nach § 75 SGB VIII als freier Träger der Jugendhilfe beantragt.
Der H.O.P.E. Lübeck e.V. hat seinen Sitz in der Hansestadt Lübeck. Daraus ergibt sich die Zuständigkeit für das Anerkennungsverfahren durch die Hansestadt Lübeck.
Die Anerkennung erfolgt auf der Grundlage des § 75 SGB VIII in Verbindung mit der Landesverordnung über die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vom 31.12.2019:
- Der H.O.P.E. Lübeck e.V. ist auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig.
- Der H.O.P.E. Lübeck e.V. hat über den Verein den Nachweis seiner Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Lübeck erbracht.
- Der H.O.P.E. Lübeck e.V. lässt aufgrund seiner fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist.
- Der H.O.P.E. Lübeck e.V. bietet aufgrund seiner vorgelegten Vereinssatzung die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.
- Der H.O.P.E. Lübeck e.V. ist über den Verein in das Vereinsregister beim Amtsgericht Lübeck eingetragen.
Die Hansestadt Lübeck hat die eingereichten Unterlagen geprüft und stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine Anerkennung vorliegen. Die Arbeit des Vereins ist dem Bereich Jugendarbeit-Jugendamt langjährig bekannt.
Im Beirat für Jugendpflege hat der Verein die Schwerpunkte seiner Vereinsarbeit dargestellt. Der Lübecker Jugendring empfiehlt die Anerkennung gem. § 75 SGB VIII.
Aus der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII selbst kann kein Anspruch auf finanzielle Förderung seitens der Hansestadt Lübeck abgeleitet werden.
Finanz. Auswirkung
| ||||||
|
|
| ||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
| ||||
| ||||||
|
|
| ||||
|
|
| ||||
Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||
|
| freiwillig | ||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||
|
| § 75 SGB VIII, § 54 JuFöG SH | ||||
|
|
| ||||
Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||
| X | Nein | ||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
|
| Ja – Begründung: |
|
|
|
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO: |
|
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
93,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
301,1 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
324,7 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
