ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - 4/13666-01-01-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beantwortung der Anfrage der Initiative Inklusion zur Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive Ferienbetreuung und Unterstützung durch Inklusions-Kräfte (I-Kräfte)


 

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  1. Wie kann ein kommunaler Prozess entwickelt werden, der es ermöglicht, dass Kinder mit (drohender) Behinderung an der Ferienbetreuung teilnehmen können, ohne dass Eltern dafür ihr gesamtes Einkommen und Vermögen offenlegen müssen und die Betreuungsleistung vermögensabhängig ist?

 

Auf Basis der aktuellen Gesetzeslage des SGB IX ist eine Bewilligung der erwähnten Leistungen (Soziale Teilhabe gem. § 113 SGB IX) aktuell nicht einkommens- und vermögensunabhängig bewilligungsfähig. Mit Blick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG) zum 01.01.2028 könnten ambulante Leistungen perspektivisch einkommens- und vermögensunabhängig zu bewilligen sein.

 

 

  1. Wie kann sichergestellt werden, dass Ferienpassangebote auch für Kinder mit (drohender) Behinderung attraktiv und nutzbar sind?

 

Die Hansestadt Lübeck fördert verschiedene Leistungen und Angebote, die die Teilhabe an Ferienpassangeboten fördern und Barrieren abbauen sollen. Hierzu gehört die niedrigschwellige Bereitstellung für Assistenzen über den Lübecker Jugendring seit 2024, die u.a. im Ferienpass und an den Förderzentren beworben wurden. Darüber hinaus gibt es das Angebot der Fortbildung bzw. Schulung für die inklusive Weiterentwicklung der Angebote mit Vereinen und Verbänden mit Ferienpassangeboten, die in Form eines sog. „Speed-Coachings“ angeboten wird.

 

 

  1. Bis wann ist damit zu rechnen, dass die Strukturen der Ferienbetreuung in Lübeck inklusionsfördernd ausgebaut werden?

 

Die Hansestadt Lübeck verfolgt das Ziel, die Teilhabe von Kindern in der schulischen Ferienbetreuung inklusiv auszugestalten. Ein konkreter Zeitrahmen kann allerdings noch nicht benannt werden. Der Arbeitskreis Inklusion in Ganztag und Schule, in dem auch die Initiative Inklusion eingebunden ist, wird dieses Thema mit den beteiligten Akteuren fortlaufend bearbeiten. Es sei darauf hingewiesen, dass schon jetzt eine Begleitung während der Ferienbetreuung gem. § 113 SGB IX im Rahmen der sozialen Teilhabe im Einzelfall beantragt werden kann. 

 


 

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