ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - 2024/13771-01-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Punkt 1. der Vorlage wird wie folgt ergänzt:


nach

. . .  vom 30.03.2023 (VO 2023/12072) abzuschließen.

folgt:

Diese Möglichkeit einer erneuten Erbbaurechtsverlängerung gilt auch für andere Erbbauberechtigte, die ihre Verträge bereits aufgrund der beiden oben genannten Bürgerschaftsbeschlüsse verlängert haben.
 

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Im zweiten Absatz der Begründung zur Beschlussvorlage (Punkt 1.) wird deutlich, dass die Vorlage dem Zweck dient, Probleme mit der Bank bei einer Kreditbeschaffung beim Kauf eines Erbbaurechts zu lösen. Erbbauberechtigte, die gar nicht verkaufen, sondern z.B. anbauen oder energetisch aufrüsten wollen (möglicherweise nachdem sie das Erbbaurecht geerbt haben), können dieselben Probleme haben und sollten deshalb in der Beschlussvorlage ebenfalls schriftlich erwähnt werden.
 

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