ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2025/14001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nicht nur in Privatgärten wachsen Neophyten wie z.B. der „Japanische Staudenknöterich", das „Drüsige Springkraut" und der „Riesen-Bärenklau", sondern auch auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Hierzu gehören beispielsweise öffentlich zugängliche Parks, Friedhöfe, Sport-, Schul- und Kindergartengelände. Invasive Neophyten verdrängen einheimischen Pflanzen, konkurrieren mit Nutzpflanzen, haben ökonomische und soziale Auswirkungen, z.B. auf die menschliche Gesundheit. Sie beeinträchtigen Anlagen des Hochwasserschutzes oder des Verkehrs und verändern das Landschaftsbild und die Vielfalt von Lebensräumen.

Es ergibt sich folgende Frage:

Welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung ergriffen, um invasive Arten einzudämmen?

 

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