Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14187
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein Stadtgrabenbrücke
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
May 19, 2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
May 22, 2025
|
Beschlussvorschlag
Die Widmung der im anliegenden Lageplan markierten Verkehrsflächen der Stadtgrabenbrücke mit dem Anschluss an die Willy-Brandt-Allee wird beschlossen.
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 4 b) StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße (selbständiger Geh- und Radweg)
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 31.01.2019 (VO/2018/06794) wurde die Verwaltung, hier die Abteilung Brückenbau, beauftragt, den Bau der Stadtgrabenbrücke zu planen und durchzuführen. Im Dezember 2022 erfolgte durch den Hauptausschuss die entsprechende Projektfreigabe (VO/2022/11662).
Bereits 2014 wurde im Zusammenhang mit den Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung des B-Plan-Gebietes „Fackenburger Allee/Werftstraße“ der Neubau einer Geh- und Radwegbrücke über den Stadtgraben mit der Eintragung einer Trasse festgelegt. Anfang der 1990er Jahre wurde ein Flurstück auf der gegenüberliegenden Seite an der Willy-Brandt-Allee für die geplante Anbindung der Brücke reserviert.
Die Brücke über den Stadtgraben verbindet die Linden Arcaden und den Bahnhofsbereich mit der Willy-Brandt-Allee und schließt an die bereits vorhandene Wegeverbindung westlich der Altstadtinsel über den Holstenhafen an. Sie komplettiert damit die Geh- und Radweganbindung der Lübecker Altstadt, die im Osten mit der Brücke über den Klughafen abschließt.
Darüber hinaus erhält die Brücke einen Anschluss an die beiden Uferwege des Stadtgrabens, womit das Wanderwegsystem innerhalb der Hansestadt Lübeck eine notwendige und sinnvolle Ergänzung erfährt, mit der die Erreichbarkeit und damit die Nutzbarkeit des innerstädtischen Erholungsbereiches deutlich verbessert wird.
Die von der Widmung betroffenen Grundstücke befinden sich vollständig im Eigentum der Hansestadt Lübeck.
Die Widmung umfasst die nachfolgend genannten Flächen gemäß Anlage 1:
Gemarkung: | Flur: | Flurstücke: |
St. Lorenz | 8 | 6/32 tlw. 6/33 tlw. 100/31 tlw.
|
Innere Stadt | 71 | 28/12 tlw. 27/22 tlw. 27/21 91 |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 4 b) StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße (selbständiger Geh- und Radweg)
Finanz. Auswirkung
| ||||||
|
|
| ||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
| ||||
| ||||||
|
|
| ||||
|
|
| ||||
Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||
|
| freiwillig | ||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||
|
| das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25 November 2003.
| ||||
|
|
| ||||
Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja | ||||
| X | Nein | ||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
|
| Ja – Begründung: |
|
|
|
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
546,2 kB
|
