ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2025/14215

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In einem Kommentar der Lübecker Nachrichten vom 24.04.2025 unter dem Titel “So wird es schwer mit der Klimawende in Lübeck” werden bürokratische Hemmnisse bei dem Vorhaben eines Solarparks in Ivendorf beschrieben.

 

Hierzu frage ich den Bürgermeister:

 

1. Seit wann läuft das Verwaltungsverfahren zum Betrieb eines Solarparks an der Ivendorfer Landstraße?

 

2. Welche wesentlichen Verfahrensschritte (zB Antragstellungen, Zwischenbescheide, Auflagen, Genehmigungen etc.) sind bisher erfolgt (bitte mit Angabe von Daten)?

      

3. Welche Auflagen waren mit der Genehmigung verbunden bzw. werden mit der Genehmigung verbunden sein (insbesondere hinsichtlich etwaiger Ausgleichsmaßnahmen)?

      

4. Welche Gutachten wurden vom potenziellen Vorhabenträger im Verwaltungsverfahren vorgelegt (bitte um Einzelangabe der Gutachten mit Angabe der jeweiligen Fragestellung)?

      

5. Welche der unter 4) genannten Gutachten wurden auf Aufforderung der Verwaltung vorgelegt?

      

6. Welche Anforderung der unter 4) und 5) genannten Gutachten beruhen auf einem Ermessen der Verwaltung, welche sind (ohne Ermessen der Verwaltung) zwingend vorzulegen?

      

7. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Anforderung eines Gutachtens zur möglichen Blendung von Lokführern durch die Solaranlage?

      

8. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Anforderung eines Gutachtens zur Siedlungshistorie der Slawen?

      

9. Die Lübecker Bürgerschaft hat mehrheitlich entschieden, dass Lübeck im Jahr 2035 klimaneutral werden soll. Von welcher Relevanz ist dieser Beschluss bei der Gestaltung von Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der Energiewende (insb. im Hinblick auf die Einholung von Gutachten)?

 

Ich bitte um eine schriftliche Antwort.
 

 


 

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