ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2025/14189

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) tritt am 1. Mai 2025 in Kraft. Angelieferte Bioabfälle dürfen dann nicht mehr als 3% Störstoffe enthalten.

 

-          Wie wird die Verordnung ab 1. Mai 2025 von der EBL in Lübeck umgesetzt?

 

-          Wird es noch gesonderte Informationen für die Bürgerinnen und Bürger in den Medien geben?

 

-          Welche technischen Hilfsmittel nutzt die EBL bzw. sind geplant zur Kontrolle der Tonnen, um Fehlwürfe zu vermeiden?

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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Erfolgt mündlich.
 

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