ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2025/14037

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Wann wurde die Verwaltung von der beabsichtigten Demontage der Fußngerbrücke informiert?

 

2. Wie ist der Stand möglicher Verschrottungsabsichten durch den Bund?

 

3. Wie hat die Verwaltung auf die Demontage der Fußngerbrücke reagiert? Gibt es eine Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde dazu, mit welchem Inhalt?

 

4. Ist aus fachlicher Sicht das Welterbe betroffen und gibt es eine Stellungnahme von Icomos?

 

5. Kann die Hansestadt Lübeck auf einen Erhalt und die denkmalgerechte Sanierung der Fußngerbrücke hinwirken, ggf. mit welchen Konsequenzen? Welche konkreten Schritte wären in welchem Zeitraum erforderlich?

 

6. Wie ist der Stand der weiteren Sanierungsplanung für die Fahrzeug- und die Eisenbahnbrücke?

Reduzieren

Von der beabsichtigten, kurzfristigen Verschrottung der Fußngerbrücke des Hubbrücken-Ensembles haben die Mitglieder des Kulturausschusses aus der Presse erfahren. Auch dieser Brückenteil steht unter Denkmalschutz. Es verwundert, dass sich der Bund über die fachliche Bewertung hinwegsetzt. Zusätzlich verwundert, warum der Fachausschuss keine rechtzeitige Information über den Sachverhalt erhielt. Dies wäre gegenüber den Gremien der kommunalen Selbstverwaltung erforderlich, da eine Meinungsbildung zum Umgang mit der Fußngerbrücke möglich bleiben muss.

Die Hubbrücken in Lübeck haben im historischen, technischen und kulturellen Kontext der Stadt eine hervorgehobene Bedeutung. Ihre Erhaltung ist nicht nur eine Frage des Denkmalschutzes, sondern auch eine Verpflichtung gegenüber der Geschichte und Identität Lübecks. Zukünftige Maßnahmen sollten darauf abzielen, diese besonderen Bauwerke für kommende Generationen zu erhalten und deren Bedeutung weiterhin zu schätzen und zu vermitteln.

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren