ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14113

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Für den im Stadtteil Kücknitz zwischen den Straßen Roggenstieg und Farnstieg gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 29.07.00 – Rehsprung / Farnstieg - aufgestellt.

 Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert (154. Änderung). Der räumliche Geltungsbereich der 154. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst nicht die Straßen Roggenstieg und Farnstieg sowie die Teilfläche des Spielplatzes.

 Der Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes haben die Sicherung und Weiterentwicklung eines Wohngebietes mit Mehrfamilienhäusern und gartenbezogenen Wohnformen auf einer ehemaligen Sportplatzfläche zum Ziel.

 

  1. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges einschließlich Einstellen der Unterlagen in das Internet durchgeführt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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Siehe Anlage 2


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

Zustimmend

2.500 Soziale Sicherung

Zustimmend

3.370 Feuerwehr

Zustimmend

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Zustimmend

3.700 Entsorgungsbetriebe

Zustimmend

4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4

Zustimmend

4.401 Schule und Sport

Zustimmend

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Zustimmend

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüberhinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

X

Nein (Zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 5.2 der Begründung)

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt.

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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