ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - 2025/13917-01-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

AT - Anfrage des BM Detlev Stolzenberg gem. § 16 GO (Unabhängige Volt-Partei): Zu Hemmnissen für den Anschluss von Photovoltaikanlagen auf Dächern in der Bürgerschaft am 30.01.2025.

 

1. Wie vielen Anträgen auf Anschluss fertiggestellter Photovoltaikanlagen auf Dächern, mit welcher Gesamtleistung, konnte im Einzugsbereich der Stadtwerke Lübeck noch nicht entsprochen werden?

 

2. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrages?

 

3. Welche Gründe behindern eine abschließende Bearbeitung, bzw. den Anschluss der Anlagen?

 

4. Für wie viele großflächige Photovoltaikanlagen auf Dächern in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten gibt es Anfragen zu Anschlussmöglichkeiten ins Netz der Stadtwerke, denen nicht im vollem Umfang entsprochen werden kann?

 

5. Welche Maßnahmen müssten ergriffen werden, um weitergehende Anschlusskapazitäten zu erreichen?

 

6. Gibt es bei den Stadtwerken Lübeck eine wirtschaftliche Kosten-Nutzen-Betrachtung zur Einspeisung privater Photovoltaikanlagen? Welche wirtschaftlichen Auswirkungen entstehen durch reduzierte Liefermengen von Strom an Kunden mit Photovoltaikanlagen?

 

 

 

Begründung:

Immer wieder wird von langen Wartezeiten für den Anschluss von Photovoltaikanlagen durch die Stadtwerke berichtet. Anfragen zu Anschlussmöglichkeiten von großflächigen PV-Anlagen auf Gewerbebauten, werden negativ beschieden. Hier stellen sich Fragen zur tatsächlichen Situation und ob aus Sicht der Stadtwerke Handlungsmöglichkeiten zur Optimierung der Dienstleistung bestehen.

 

Allgemeine Vorbemerkung:

Der vorliegende Berichts- bzw. Anfragewunsch betrifft den Zuständigkeitsbereich einer städtischen Gesellschaft. Die Anfrage bzw. der Berichtsauftrag ist deshalb zuständigkeitshalber an diese Gesellschaft weitergeleitet worden und die Beantwortung der gestellten Fragen ist durch die Stadtwerke Lübeck TraveNetz am 05.03.2025 dem Fachbereich übersandt worden.

 

Aufgrund der Tatsache, dass städtische Eigengesellschaften keine eigenen Berichte in die Gremien der Hansestadt Lübeck einbringen können und dieses nur dem Fachbereich möglich ist, geschieht dieses mit dem Deckblatt des Fachbereiches Wirtschaft und Soziales.

Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales weist darauf hin, dass für Inhalte und Umfang der Antworten ausschließlich die Gesellschaften selbst verantwortlich sind. Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales wird zu den einzelnen Anfragen bzw. Berichten nur dann eigene Anmerkungen machen, wenn auch städtische Verwaltungseinheiten von gestellten Fragen betroffen sind und zu den Mitteilungen der Gesellschaften entsprechende Ergänzungen notwendig sind.

 

 


 

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Siehe Anlage Antwort Stadtwerke Lübeck TraveNetz
 

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Anlagen

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