ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2025/13903-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Welche Kfz-Kennzeichen sind in Schleswig-Holstein verboten?

Alle Kennzeichen welche nach § 9 Abs. 1 Fahrzeugszulassungsverordnung (FSV) gegen die guten Sitten verstoßen. Dies erfordert jedes Mal eine Einzelfallprüfung.

 

  1. Welche Möglichkeiten hat die Hansestadt Lübeck, um darüber hinausgehend weitere Kennzeichen /Buchstaben und Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen nicht auszugeben?

Neben der Einzelfallprüfung existiert eine interne Liste von Buchstabenkombinationen, welche dieses Kriterium erfüllen (Beispiele hierfür sind: KZ, HJ, SA, SS oder NS).

Zulassungsbehörden können bestimmte Kombinationen sperren, beispielsweise Heide die Kombination HEI-L. Derlei gesperrte Kombinationen gibt es für das Kennzeichen HL nicht.

 

  1. Wird bei der Kfz-Meldestelle erfasst, wer für ein Autokennzeichen z.B. Buchstabenkombinationen aus der NS-Zeit wünscht?

Gesperrte Kennzeichen können nicht reserviert oder beantragt werden, entsprechend werden solche Fälle nicht erfasst.

 

  1. Wenn ja, wie oft wurden in den vergangenen fünf Jahren Wunschkombinationen für KfZ-Kennzeichen von Antragstellenden abgelehnt, weil diese verboten sind?

Siehe Antwort zu Frage 3.

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

 


 

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