Antrag eines Ausschussmitgliedes - 4/13365-01-01-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der AMs Daniel Kerlin (FDP) Jens Zimmermann (CDU) und Patrick Pacula-Glöer (BÜNDNIS 90/ DIE Grünen) zu VO 2024/13365-01-01: Erarbeitung einer einheitlichen Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung; hier: Neuregelung der Satzung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- FDP-Bürgerschaftsfraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Entscheidung
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Mar 6, 2025
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung berichtet über das Antragsaufkommen mit Bezug zur "Satzung der Hansestadt Lübeck zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung in der Kindertagesbetreuung" halbjährlich zu den Stichtagen 31.12. (mit der Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung) und 31.07. (vor dem Haushaltssitzung der Bürgerschaft) mit folgenden Fallzahlen:
1.) Fallzahlen nach § 3 Geschwisterregelung jeweils die Zahl der Kinder, deren Beiträge um 50% sowie um 100% ermäßigt wurden.
Der Geldbetrag, der für Beitragsermäßigungen nach § 3 Geschwisterregelung aufgewendet wurde.
2.) Fallzahlen nach § 4 Elternbeitragserlass jeweils mit Grund der Beitragsbefreiung:
-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (Bürgergeld) -Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) -Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes -Kinderzuschlag nach § 6a -Bundeskindergeldgesetz Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Der Geldbetrag, der für Beitragsermäßigungen nach § 4 Elternbeitragserlass aufgewendet wurde.
3.) Fallzahlen nach § 5 Elternbeitragsermäßigung -Zahl der Anträge -Zahl der Anträge, die postiv beschieden wurden und zu einer Elternbeitragsermäßigung geführt haben.
-Zahl der Anträge, die negativ beschieden wurden und zu keiner Elternbeitragsermäßigung geführt haben.
-Zahl der Anträge, die nicht vollständig bearbeit werden konnten, da nicht alle Angaben und Unterlagen von den Antragstellern zur Verfügung gestellt wurden, um diese abschliessend entscheiden zu können.
-Geldbetrag, der Aufgrund § 5 für Beitragsermäßigungen aufgewendet wurde.
