ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/13982

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung inhe von 27.081,00 Euro für die Unterstützung der ehrenamtlichen Sprachförderung Deutsch als Fremdsprache an der VHS Lübeck in den Jahren 2025 bis 2027 wird angenommen.
 

Reduzieren

Menschen, die aufgrund von Flucht und Migration nach Deutschland kommen, benötigen meist Unterstützung beim Ankommen in ihrer neuen Umgebung und insbesondere beim Erlernen der deutschen Sprache. Dies kann häufig nicht ausreichend durch reguläre Deutschkurse und Beratungsangebote abgedeckt werden. Ehrenamtliche leisten hier einen wertvollen Beitrag, benötigen selbst jedoch auch Unterstützungs-, Qualifikations- und Beratungsangebote, um ihre Arbeit für die Lerner:innen und sich selbst passend zu gestalten.

Hierfür bietet die VHS Lübeck eine offene Anlaufstelle an. Zum einen für Personen, die sich in der Sprachförderung bei der Deutschvermittlung ehrenamtlich engagieren, zum anderen für Lübecker:innen mit Deutschlernbedarf, die eine:n Sprachhelfer:in suchen.

Die Sprachhelfer:innen erhalten bei der VHS Lübeck eine modular aufgebaute Grundqualifizierung und aufbauende Schulungseinheiten nach Bedarf. Zusätzliche Beratungs- und Supervisionstermine sowie regelmäßige Treffen zu methodisch-didaktischen Themen der Sprachvermittlung, fachlichem Austausch und gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Aspekten werden angeboten.

Die Sprachhelfer:innen erweitern durch die Qualifizierungs- und Beratungsangebote der VHS ihre Expertise und erhalten mehr Sicherheit im Umgang mit herausfordernden Situationen und fachlichen Besonderheiten der Sprachvermittlung.

r die Qualifizierungsmodule, die monatlichen Treffen und die Ausstattung der Ehrenamtlichen, sind Kosten in Höhe von 9.027 Euro pro Jahr kalkuliert. Diese Kosten werden dankenswerter Weise in voller Höhe durch die Possehl-Stiftung getragen. Die Förderung ist vorgesehen für einen Zeitraum von drei Jahren (2025 bis 2027).

 

r die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 27.081,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2024 einen Gesamtwert von 5.090.128,18 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 27.081,00 Euro zuständig.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Besondere Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren