ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2024/13537-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Antwort auf Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Anteilige Landesmittel Kitabetreuungskosten

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  1. Ist es richtig, dass die Hansestadt Lübeck bisher darauf verzichtet hat, die anteilige Finanzierung von zehn zusätzlichen Öffnungstagen der Kita KIKS durch das Land abzurufen? Wenn ja, warum?

 

Dies ist nicht zutreffend. Sowohl nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) alter Fassung (a. F.; gültig von 2020 bis 31.12.2024) wie auch nach dem KiTaG neuer Fassung (n.F.; gültig ab 01.01.2025) erfolgt die anteilige Landesfinanzierung an der Kindertagesbetreuung unabhängig von den tatsächlichen Öffnung- bzw. Schließzeiten der jeweiligen Einrichtung. Maßgeblich ist lediglich die vertraglich vereinbarte wöchentliche Betreuungszeit, gemäß §§ 52, 53 KiTaG.

 

  1. Wie viel Geld (Anteil des Landes) ist der Hansestadt Lübeck dadurch bisher entgangen?

 

Es ist der Hansestadt Lübeck keine Refinanzierung (s. Antwort zu 1.) entgangen.
 

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