ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2025/13997

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anfrage des stv. AM Mauritz im Hauptausschuss am 28.01.2025 zum aktuellen Sachstand „Haus Seeblick“


 

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Die Bauaufsicht hat mit Schreiben vom 11.07.2024 den Eigentümer aufgefordert, einen Nachweis zur weiteren Nutzbarkeit unter Angabe der prognostizierten Nutzungsdauer des Gebäudes auf Grundlage einer zu beauftragenden gutachterlichen Untersuchung der Standsicherheit/Festigkeit des anstehenden Bodens inkl. Standsicherheit der Böschung zu erbringen. Das Gutachten wurde vom Eigentümer in Auftrag gegeben, die Ergebnisse werden im Frühjahr 2025 erwartet (zur Erstellung des Gutachtens ist es nötig, das Gelände über eine Winterperiode zu beobachten). Der Eigentümer hat gegenüber der Bauaufsicht zu verstehen gegeben, dass derzeit eine Nutzung des Gebäudes nicht stattfindet.

Nach Vorlage des geforderten Gutachtens kann beurteilt werden, ob für das Gebäude eine Rückbauverfügung zu erlassen ist und in wieweit durch Abgang des Gebäudes eine Gefährdung für Spaziergänger am Spülsaum besteht.


 

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