Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/13916
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung der Werkleitung und Bestellung einer kommissarischen Werkleitung für die Lübecker Schwimmbäder
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.040 - Fachbereichscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Schul- und Sportausschuss
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zur Vorberatung
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Feb 13, 2025
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Feb 25, 2025
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Beschlussvorschlag
1. Herr Björn Hoppe wird als Werkleitung der Lübecker Schwimmbäder zum 01.03.2025 abberufen.
2. Herr Wolfgang Mattke wird ab 01.03.2025 befristet bis zur endgültigen Bestellung einer:eines Direktor:in der Lübecker Schwimmbäder im Sinne der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein zum kommissarischen Direktor als Werkleitung der Lübecker Schwimmbäder bestellt.
Das Beschäftigungsverhältnis mit dem bisherigen Direktor der Lübecker Schwimmbäder, Herrn Björn Hoppe, endet mit Ablauf des 28.02.2025, damit endet zeitgleich seine Aufgabe als Werkleitung der Lübecker Schwimmbäder. Die Werkleitung wird nach § 65 Gemeindeordnung i.V.m. der Hauptsatzung bestellt und abberufen.
Das Stellenbesetzungsverfahren für die erforderliche Wiederbesetzung wurde eingeleitet (siehe VO/2024/13726). Aufgrund der Verfahrensdauer kann die Bestellung einer:eines neuen Direktor:in als Werkleitung zeitlich nicht zum 01.03.2025 erfolgen.
Die Lübecker Schwimmbäder werden gemäß ihrer von der Bürgerschaft beschlossenen Betriebssatzung nach den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften geführt.
Nach der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein ist eine Werkleitung zu bestellen. Ein Verzicht auf eine vorübergehende Bestellung einer kommissarischen Werkleitung bis zur Wiederbesetzung der Planstelle ist rechtlich nicht zulässig.
Auch ein Rückgriff auf die Vertretungsregelungen in der Betriebssatzung der Lübecker Schwimmbäder ist nicht ausreichend, da es sich bei der dort vorgesehenen ständigen Vertretung lediglich um eine Abwesenheitsvertretung für eine vorhandene Werkleitung handelt.
Herr Wolfgang Mattke ist technischer Leiter bei den Lübecker Schwimmbädern und hat sich bereit erklärt, die Funktion der Werkleitung kommissarisch wahrzunehmen.
Das Wiederbesetzungsverfahren für die Stelle der Werkleitung hat bereits begonnen.
Gemäß §2 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung und § 8 Betriebssatzung der Lübecker Schwimmbäder ist der Hauptausschuss zuständig für die Bestellung und Abberufung der Werkleitung. Der Werkausschuss ist vor der Bestellung zu beteiligen.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X |
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 2 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein i.v.m. der Betriebssatzung der Lübecker Schwimmbäder | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| X | Nein, die Personalkosten werden im Rahmen des Wirtschaftsplans der Lübecker Schwimmbäder zur Verfügung gestellt | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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