ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2024/12987-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Stellplatzsatzung sind die Zonen I+II zusammenzufassen.

 

Die ÖPNV Qualität wird zur Berechnung nicht herangezogen.

 

Die Stellplatzrichtwerte nach Lagegunst und Wohnfläche werden wie folgt geändert:

 

Größe Wohneinheit < 50qm & geförderter Wohnraum: Zone I+II wird auf 0,7 erhöht.

 

Größe Wohneinheit von 50-120 qm: Zone I+II wird auf 0,8 erhöht.

 

Größe Wohneinheit > 120 qm: Zone I+II wird auf  1,0 erhöht.

 

In der Anlage 9 zur Stellplatzsatzung sind die Punkte 3., 5. Und 6. Zu streichen.
 

 


 

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Erfolgt mündlich
 

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