Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/13922
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 100.000,00 Euro für Archäologische Untersuchungen im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Beckergrube
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Feb 17, 2025
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Feb 25, 2025
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Feb 27, 2025
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Archäologische Untersuchungen im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Beckergrube 1. Bauabschnitt (geplante Projektdauer Oktober 2023 - Juni 2024)
Mit der Neugestaltung der Beckergrube soll mit einer neuen Aufenthaltsqualität dem Strukturwandel mit der Bepflanzung einer hohen Anzahl unterschiedlicher Bäume dem Klimawandel und der Gesundheitsvorsorge begegnet werden. Die vorgesehenen Baumpflanzungen und der neue Oberflächenbelag erfordern einen Eingriff in den Untergrund, der im südlichen Bereich aufgrund der historischen Grundmauern eine umfangreiche archäologische Forschungsarbeit ermöglicht.
Am 31.05.2023 hat die Stadt bei der Possehl-Stiftung einen Förderantrag für die Durchführung dieser archäologischen Untersuchungen gestellt, nachdem bei Suchgrabungen vor Ort im März 2023 erheblicher Altbestand von Mauerresten bis dicht unter die derzeitige Asphaltoberfläche vorgefunden und dokumentiert wurde.
Mit Schreiben vom 11.07.2023 hat die Hansestadt Lübeck von der Possehl-Stiftung eine Mittelzusage über 100.000,00 Euro erhalten (siehe Anlage 1).
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 100.000,00 Euro hat die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2023 einen Gesamtwert von 948.000,00 Euro erreicht. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 100.000,00 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| Denkmalschutzgesetz SH §14 | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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44,9 kB
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