ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/13754

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.  Der Jahresabschluss der Senior:InnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das Geschäftsjahr 2023 wird mit einer Bilanzsumme von € 24.871.379,28, einem Jahresfehlbetrag von € 4.133.772,7 - verteilt auf € 31.017.476,19 Erträge sowie € 35.151.248,90 Aufwendungen - und einem Bilanzverlust von € 4.126.184,31 festgestellt.

 

2. Der Bilanzverlust 2023 in Höhe von € 4.126.184,31 ist durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen.
 

3. Da der ursprüngliche Haushaltsansatz für den Ausgleich des Bilanzverlustes 2023 der SIE im städtischen Haushalt 2024 nicht ausreichend ist, werden in den nachfolgend aufgeführten Produktsachkonten gem. § 82 Abs. 1 GO überplanmäßig bereitgestellt:

 

 

Produktsachkonto

Textbezeichnung

Haushaltsjahr

Betrag

315201000.5315000

Senior:InnenEinrichtungen, Zusch. an verb. Untern.

2024

2.067.900,00

 

Deckung:

Produktsachkonto

Textbezeichnung

Haushaltsjahr

Betrag

111020000.4411001

Grundstücksmanagement -
Erträge aus Erbbaurecht

2024

400.000,00 €

111020000.4488000

Grundstücksmanagement -
Ertr. a. Kostenerst. übr. Ber.

2024

627.500,00 €

111020000.4592000

Grundstücksmanagement -
Sonst. priv. Erträge

2024

70.000,00 €

611001000.4565001

Steuern, allg. Zuw., allg. Umlagen -
Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer

2024

970.400,00 €

 

 

 

Summe

2.067.900,00 €

 

Erläuterung zur Deckung:

Aufgrund von Mehrerträgen bei den Erbbaurechtsverträgen, Mehrerträgen durch Kostenerstattungen, Mehrerträgen bei den Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer und Minderaufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage können die benötigten Deckungsmittel bereitgestellt werden.



 

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Siehe Anlage 1
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.210 Buchhaltung und Finanzen

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Die Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

Betriebssatzung i.V.m. § 24 EigVO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1 und Beschlussvorschlag)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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