ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/13686

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem als Anlage 1 beigefügten Nachtragsplan zum Einnahme- und Ausgabeplan 2024 der FF Lübeck-Dummersdorf wird zugestimmt.             
 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 

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Auf der Grundlage von § 2a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der

Feuerwehren (Brandschutzgesetz- BrSchG) in Verbindung mit den Satzungen für die Sondervermögen der Hansestadt Lübeck für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck (Satzung) besteht bei jeder Freiwilligen Feuerwehr der

Hansestadt Lübeck zur Pflege der Kameradschaft eine Kameradschaftskasse.

 

§§ 2a Abs. 2 und 3 BrSchG / § 4 Abs. 3 der Satzung sehen vor, dass vom Wehrvorstand der

Freiwilligen Feuerwehr ein Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr aufgestellt

wird, der von der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr zu beschließen ist. Der

Einnahme- und Ausgabenplan tritt nach Zustimmung der Bürgerschaft in Kraft.

 

Den Einnahme- und Ausgabeplänen der Lübecker Freiwilligen Feuerwehren für 2024 wurde am 28.09.2023 durch die Bürgerschaft zugestimmt (VO/2023/12386).

 

Gemäß § 5 der Satzung kann der Einnahme- und Ausgabeplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres nur durch einen Nachtragsplan geändert werden. Für den Nachtragsplan gelten die Vorschriften für den Einnahme- und Ausgabeplan entsprechend.

 

Bei der Erstellung des Einnahme- und Ausgabeplans der Kameradschaftskasse der FF Lübeck-Dummersdorf r 2024 im Jahr 2023 bestanden aufgrund der Corona-Pandemie noch Unklarheiten darüber, ob traditionelle Feste wieder im gewohnten Umfang durchgeführt werden können.

 

Durch die Wiederaufnahme der Veranstaltungen sowie die allgemeinen Preissteigerungen und die nun umzusetzende Umsatzsteuerpflicht bei Veranstaltungen, stellte sich in 2024 heraus, dass mehr Einnahmen und höhere Ausgaben als geplant anfielen. Daher wurde durch die Mitgliederversammlung der FF Lübeck- Dummersdorf am 11.10.2024 ein Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

 

r die Wirksamkeit des Nachtragsplans ist die Zustimmung der Bürgerschaft erforderlich. 
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Besondere Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 2a Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz BrSchG)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

entfällt

 

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Anlagen

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