Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/13682
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 30.334,00 Euro für die berufsbegleitende Vorbereitung auf den Mittleren Schulabschluss an der VHS Lübeck 2024 bis 2026
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.403 - Volkshochschule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Schul- und Sportausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 21, 2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 26, 2024
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 28, 2024
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Die VHS Lübeck kann mit der finanziellen Unterstützung der Possehl-Stiftung seit 2010 alle zwei Jahre einen jeweils knapp zweijährigen Abendkurs zur Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Mittleren Schulabschlusses anbieten. Die Kurskosten bleiben für die Teilnehmenden in einem bezahlbaren Rahmen.
Auch mit dem Kurs 2024 bis 2026 wird den Teilnehmenden wieder eine gründliche Vorbereitung auf die Prüfung im Sommer 2026 angeboten. Zielgruppe sind Interessierte, die nach dem Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss ihre schulische Ausbildung fortsetzen möchten, um ihre Chance auf eine höherwertige Berufsausbildung zu verbessern oder eine weitere Qualifizierung zu erreichen.
Der Unterricht (insg. ca. 1.000 Unterrichtseinheiten) wird an drei Abenden pro Woche erteilt sowie an einem zusätzlichen Freitag pro Monat. Neben Deutsch, Englisch und Mathematik werden natur- und gesellschaftswissenschaftliche Fächer unterrichtet.
Das Kursentgelt pro Teilnehmer:in beträgt insgesamt 1.350,00 Euro. Die Teilnehmenden leisten eine einmalige Anzahlung in Höhe von 350,00 Euro bei der Anmeldung, der restliche Betrag wird als monatliche Ratenzahlung in Höhe von 50,00 Euro gezahlt.
Die VHS-Vorbereitungskurse zeichnen sich durch hohe Interessentenzahlen aus. Die Qualität dieses Kursangebotes wird durch laufende Gespräche (Befragung und Beratung der Teilnehmenden), Rückmeldungen der Kursleitenden und regelmäßige Fachkonferenzen sichergestellt.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 30.334,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2024 einen Gesamtwert von 2.867.153,18 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 30.334,00 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
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gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| x | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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724,7 kB
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