Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/13686
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zum Nachtragsplan der Kameradschaftskasse der FF Lübeck-Dummersdorf für das Haushaltsjahr 2024
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 3.370 - Feuerwehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
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zur Vorberatung
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Nov 19, 2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 26, 2024
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 28, 2024
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Auf der Grundlage von § 2a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der
Feuerwehren (Brandschutzgesetz- BrSchG) in Verbindung mit den Satzungen für die Sondervermögen der Hansestadt Lübeck für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck (Satzung) besteht bei jeder Freiwilligen Feuerwehr der
Hansestadt Lübeck zur Pflege der Kameradschaft eine Kameradschaftskasse.
§§ 2a Abs. 2 und 3 BrSchG / § 4 Abs. 3 der Satzung sehen vor, dass vom Wehrvorstand der
Freiwilligen Feuerwehr ein Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr aufgestellt
wird, der von der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr zu beschließen ist. Der
Einnahme- und Ausgabenplan tritt nach Zustimmung der Bürgerschaft in Kraft.
Den Einnahme- und Ausgabeplänen der Lübecker Freiwilligen Feuerwehren für 2024 wurde am 28.09.2023 durch die Bürgerschaft zugestimmt (VO/2023/12386).
Gemäß § 5 der Satzung kann der Einnahme- und Ausgabeplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres nur durch einen Nachtragsplan geändert werden. Für den Nachtragsplan gelten die Vorschriften für den Einnahme- und Ausgabeplan entsprechend.
Bei der Erstellung des Einnahme- und Ausgabeplans der Kameradschaftskasse der FF Lübeck-Dummersdorf für 2024 im Jahr 2023 bestanden aufgrund der Corona-Pandemie noch Unklarheiten darüber, ob traditionelle Feste wieder im gewohnten Umfang durchgeführt werden können.
Durch die Wiederaufnahme der Veranstaltungen sowie die allgemeinen Preissteigerungen und die nun umzusetzende Umsatzsteuerpflicht bei Veranstaltungen, stellte sich in 2024 heraus, dass mehr Einnahmen und höhere Ausgaben als geplant anfielen. Daher wurde durch die Mitgliederversammlung der FF Lübeck- Dummersdorf am 11.10.2024 ein Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Für die Wirksamkeit des Nachtragsplans ist die Zustimmung der Bürgerschaft erforderlich.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 2a Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| X | Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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| entfällt |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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48,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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198,4 kB
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