Bericht öffentlich - VO/2024/13683
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2025
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Nov 26, 2024
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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Nov 28, 2024
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Dec 2, 2024
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Mit der Anlage 1 möchte die Verwaltung in diesem Bericht frühestmöglich und detailliert zu den Umsetzungsperspektiven der Haushaltsbegleitbeschlüsse im Rahmen des Haushaltsbeschlusses 2025 Stellung nehmen.
In Summe führen die Haushaltsbegleitbeschlüsse zu einer Verbesserung im Ergebnisplan um 13,1 Mio. €. Das Ergebnis beträgt danach neu -86.384.600 €.
Das Investitionsvolumen wie auch der hieraus entstehende Kreditbedarf steigt um 3,2 Mio. € auf 117.200.500 € (Inv.-Volumen) bzw. 84.625.500 € (Kreditbedarf).
Kürzungen bei Personalstellen
Insbesondere die Beschlüsse zum Stellenplan werden verwaltungsseitig kritisch betrachtet. In der Anlage 1a erfolgt eine besonders ausführliche Darstellung zu den Folgen dieses Beschlusses.
Zudem galt es die Beschlusstexte auszulegen. Zu den Stellen wurde unterschiedliche Formulierungen verwendet:
„Stelle wird nicht besetzt“
„Stelle wird gestrichen“
Die entsprechenden Beschlüsse sind verwaltungsseitig wie folgt ausgelegt und umgesetzt worden:
- Neue Planstellen die lt. Bürgerschaftsbeschluss nicht besetzt werden sollen, werden im Stellenplan behalten und mit einem Sperrvermerk „vorbehaltlich Genehmigung Bürgerschaft“ versehen
- Neue Planstellen, die lt. Bürgerschaftsbeschluss gestrichen werden sollen, werden nicht in den Stellenplan aufgenommen.
- Bestehende Planstellen, die lt. Bürgerschaftsbeschluss nicht besetzt werden sollen und für die bereits ein Zuschlag erteilt wurde, bleiben unverändert im Stellenplan erhalten
- Bestehende Planstellen, die lt. Bürgerschaftsbeschluss nicht besetzt werden sollen und für die kein Zuschlag erteilt wurde, sind mit einem Sperrvermerk „vorbehaltlich Genehmigung Bürgerschaft“ zu versehen
- Bestehende und besetzte Planstellen bleiben unverändert im Stellenplan erhalten
Die jeweiligen Personalkosten sind in den Fällen reduziert worden, soweit Stellen aus dem Stellenplan entfernt wurden.
Kürzungen bei Sachaufwendungen
Die mit Beschlusspunkt 6.1 und 6.2 aufgegebenen pauschalen Aufwandskürzungen stellen die Verwaltung vor große Herausforderungen.
Zu Nr. 43 (6.1)
Anders als bei der gleichartigen Konsolidierungsmaßnahme im Haushalt 2024 erfolgte die Planung des Ansatzes 2025 im vorgelegten Verwaltungsentwurf bereits unter dem Eindruck der angespannten Haushaltslage. Die Sachaufwandsansätze wurden im Haushaltsplanungsprozess bereits in vertretbarem Umfang reduziert. Es ist aktuell nicht absehbar, dass diese Kürzung ohne zwischenzeitliche Nachordnungen über das Jahr 2025 durchträgt.
Zu Nr. 44 (6.2)
Die damit angestrebte Kürzung wurde zunächst nur finanziell / technisch vorgenommen, um den gewünschten Effekt im Gesamthaushalt abzubilden.
Die Verwaltung wird wie erbeten zur Bürgerschaftssitzung im Januar Konsolidierungsvorschläge vorlegen, die nach Billigung dort im Haushaltplan 2025 umgesetzt werden, um die haushaltsmäßige Ordnung wiederherzustellen.
Auch das mit diesem Beschluss verbundene Ziel ist für die Verwaltung nach bereits vorgenommenen Konsolidierungen in 2024 und 2025 sehr ambitioniert. Es muss damit gerechnet werden, dass aufgrund der bisherigen Konsolidierung in der Folge auch neue Konsolidierungsvorschläge seitens der Verwaltung erfolgen, die bisherige politische Prioritäten in Frage stellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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627,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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544,7 kB
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