Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2024/13551
Grunddaten
- Betreff:
-
Antwort auf mündliche Anfrage des stellv. AM Müller: Skateranlage für Kinder und Jugendliche in Travemünde
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 2.830 - Kurbetrieb Travemünde
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
|
Oct 15, 2024
|
Beschlussvorschlag
Mündliche Anfrage des stellv. AM Müller: Skateranlage für Kinder und Jugendliche in Travemünde im Hauptausschuss am 16.07.2024.
Der stellv. AM Müller fragt danach, ob es möglich sei, für eine Skateranlage für Kinder und Jugendliche in Travemünde ein Teilgebiet aus dem Kurgebiet Travemünde herauszulösen.
Unterstellt, dass seitens der HL eine Teilfläche aus dem Kurgebiet Travemünde herausgelöst werden kann, ist damit noch nicht das Grundproblem der Genehmigungsfähigkeit einer Skateranlage in Travemünde gelöst. Auch wenn eine Fläche nicht mehr im Kurgebiet liegt, bleibt die Prüfung der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit einer solchen Anlage.
Hierzu müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllt werden können, insbesondere die Übereinstimmung mit wesentlichen öffentlichen Belangen (z. B. Übereinstimmung mit dem geltenden Planungsrecht, Immissionsschutz, Landschaftsbild, Denkmalschutz, Berücksichtigung nachbarlicher Belange etc.).
An dieser Fülle von Anforderungen ist die Umsetzung einer Skateranlage in Travemünde bislang gescheitert. Dieses auch beim Standort Lotsenberg mit angrenzenden Wohngebieten, für die etwas höhere Lärmimmissionsgrenzwerte gelten als im Kurgebiet.
