Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die FRAKTION - 4-01-01-05-01-01
Grunddaten
- Betreff:
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BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Änderungsantrag zu 0/09394-01-01-05: 1. Lübecker Kulturentwicklungsplan (KEP)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die FRAKTION
- Federführend:
- Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 26, 2024
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Nov 28, 2024
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Beschlussvorschlag
1. Der Entwurf des Kulturentwicklungsplans wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Maßnahmen 1 – 24 (jeweils mit sehr hoher Priorität bewertet) umzusetzen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Umsetzung der Maßnahmen 17 - 36 weitere Finanzierungsmöglichkeiten über Drittmittel zu erschließen.
4. Zur Sparte Welterbe und Erinnerungskultur ist ein Spartentreffen der in diesen Themenbereichen aktiven Akteur:innen nachzuholen. Die dabei entwickelten Maßnahmen sind im KEP aufzunehmen.
Der KEP wurde in einem vorbildlichen Beteiligungsprozess erarbeitet. Die Maßnahmen, die mit hoher Priorität bewertet worden sind, sollten umgesetzt werden, um die kulturelle Vielfalt in unserer Stadt zu bewahren.
Dabei wurden Akteur:innen der unterschiedlichen Kulturbereiche zu Spartentreffen eingeladen. Dort wurden konkrete Maßnahmen entwickelt und beraten. Für den Themenbereich Welterbe und Erinnerungskultur fand ein Spartentreffen mit Akteuri:innen der Stadtgesellschaft nicht statt. Dies wird von verschiedenen Akteur:innen bedauert. Deshalb sollte dies, wie bei den anderen Sparten auch, durchgeführt werden.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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