ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/13325-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung für die Benutzung der Bibliothek der Hansestadt Lübeck wird beschlossen.


 

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Diese Änderungsvorlage wurde erstellt, weil nach Beschlussfassung durch den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege und den Hauptausschuss darauf hingewiesen wurde, dass an wenigen Stellen in §§ 2 und 3 der Satzung keine stringente gegenderte Schreibweise eingehalten wurde.

 

Ab hier beginnt der ursprüngliche Text der Originalvorlage:

 

Am 28.02.2013 wurde die aktuelle Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek mit Wirkung ab 01.06.2013 durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

Aufgrund der Einführung einer neuen Bibliothekssoftware im November 2024 sowie der Einführung des Bibliotheksgesetzes SH vom 30.08.2016 sowie des gesellschaftlichen Wandels der Nutzung ist eine Überarbeitung der Satzung überfällig. Die Einführung digitaler Angebote und datenschutzrechtliche Vorschriften sind exemplarisch zu erwähnen. Details ergeben sich aus der synoptischen Darstellung.

 

Die Stadtbibliothek ist nur verwaltungsorganisatorisch als Stadtbibliothek tituliert. Der offizielle Name im Bibliotheksgesetz Schleswig-Holstein lautet Bibliothek der Hansestadt Lübeck“ und unterstreicht dadurch auch ihren Charakter als öffentliche Bibliothek und als wissenschaftliche Bibliothek.


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.000.1 Datenschutzbeauftragte

Zustimmend

1.140 Rechnungsprüfungsamt

Zustimmend

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

1.210 Buchhaltung und Finanzen

Zustimmend

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind nicht direkt betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

Gemeindeordnung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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