Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/13506
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlagliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter:innen für das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (Wahlperiode 01.04.2025 bis 31.03.2030)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 24, 2024
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 26, 2024
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Beschlussvorschlag
Der in der Anlage 1 aufgeführten Vorschlagliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter:innen für das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (Wahlperiode 01.04.2025 bis 31.03.2030) wird zugestimmt.
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hat mit Schreiben vom 13.05.2024 die Hansestadt Lübeck um Vorschläge für die Wahl der ehrenamtlichen Richter:innen beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht für die Wahlperiode 01.04.2025 bis 31.03.2030 gebeten. Insgesamt sind 108 ehrenamtliche Richter:innen für das Verwaltungsgericht zu wählen. Dafür sind 216 Vorschläge von den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes einzureichen.
Die Zahl der von der Hansestadt Lübeck einzureichenden Wahlvorschläge wurde vom Wahlausschluss auf der Grundlage der Bevölkerungszahlen (Stand September 2023) auf 16 Wahlvorschläge festgelegt.
Die in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen wurden gebeten Wahlvorschläge einzureichen. Die eingereichten Wahlvorschläge erreichten nicht die geforderte Anzahl von 16. Es wurden daher die Bürger:innen der Hansestadt Lübeck per Pressemitteilung aufgerufen, sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung zu stellen. Aus den eingegangenen 76 Erklärungsbögen wurden im Losverfahren 6 Wahlvorschläge gezogen und der Vorschlagliste hinzugefügt.
Die in der Vorschlagliste aufgeführten Personen haben sich per schriftlicher Erklärung bereit erklärt, für eine ehrenamtliche Tatigkeit als Richter:in beim Verwaltungsgericht zur Verfügung zu stehen.
Für die Aufnahme in die Vorschlagliste ist die Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder der Bürgerschaft, mindestens jedoch von der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| X | Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,3 kB
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