ALLRIS - Vorlage

Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die FRAKTION - VO/2024/13151-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die vorliegende Planung zur Begrünung der Priwall-Promenade wird in Maßnahme 1 geändert:

 

Statt der geplanten 40 Baumkübel sollen Standorte für das Anpflanzen heimischer Bäume in naturnahen Vegetationsflächen vorgesehen werden. Die Baumpflanzungen sollen als Ausgleichs- bzw. Ersatzpflanzungen für Eingriffe in Natur und Landschaft  bzw. für Ersatzpflanzungen aufgrund der Regelungen der Baumschutzsatzung angerechnet werden können. Die Verwaltung wird beauftragt das Begrünungskonzept zu ändern und die erforderlichen Abstimmungen mit der Naturschutzbehörde vorzunehmen. Bestehende Leitungsführungen sind zu beachten. Die geänderte Planung ist vor Freigabe den Ausschüssen vorzulegen.

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Die geplanten Baumpflanzungen in Kübeln können die gewünschte Verschattung der versiegelten Flächen nicht zufriedenstellend und dauerhaft erreichen. Neben den hohen Kostenr die extra gestalteten Kübel sind jedes Jahr hohe Pflegeaufwendungen erforderlich, da die Bäume in den Kübeln ohne diese nicht überlebensfähig sind. 

 

In Anbetracht der erheblichen Kosten, die auch den konsumtiven Haushalt belasten, wird eine nachhaltige, natürliche Bepflanzung der Priwall-Promenade angestrebt. Auch wenn viele Medien innerhalb der Verkehrsfläche verlegt sind, lassen sich geeignete Standorte sicher finden. Entsprechende Schutzvorkehrungen sind möglich.

 

Natürliche Baumpflanzungen innerhalb der Verkehrsfläche können als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme gewertet und im Idealfall für den städtischen Haushalt kostenneutral  durch Dritte finanziert werden.

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 

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