Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die FRAKTION - VO/2024/13151-01
Grunddaten
- Betreff:
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AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Änderungsantrag zu VO/2024/13151: Begrünung der Priwall-Promenade" und Aufhebung eines für das Haushaltsjahr 2024 bestehenden Sperrvermerks
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die FRAKTION
- Federführend:
- Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Sep 10, 2024
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Sep 24, 2024
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Beschlussvorschlag
Die vorliegende Planung zur Begrünung der Priwall-Promenade wird in Maßnahme 1 geändert:
Statt der geplanten 40 Baumkübel sollen Standorte für das Anpflanzen heimischer Bäume in naturnahen Vegetationsflächen vorgesehen werden. Die Baumpflanzungen sollen als Ausgleichs- bzw. Ersatzpflanzungen für Eingriffe in Natur und Landschaft bzw. für Ersatzpflanzungen aufgrund der Regelungen der Baumschutzsatzung angerechnet werden können. Die Verwaltung wird beauftragt das Begrünungskonzept zu ändern und die erforderlichen Abstimmungen mit der Naturschutzbehörde vorzunehmen. Bestehende Leitungsführungen sind zu beachten. Die geänderte Planung ist vor Freigabe den Ausschüssen vorzulegen.
Die geplanten Baumpflanzungen in Kübeln können die gewünschte Verschattung der versiegelten Flächen nicht zufriedenstellend und dauerhaft erreichen. Neben den hohen Kosten für die extra gestalteten Kübel sind jedes Jahr hohe Pflegeaufwendungen erforderlich, da die Bäume in den Kübeln ohne diese nicht überlebensfähig sind.
In Anbetracht der erheblichen Kosten, die auch den konsumtiven Haushalt belasten, wird eine nachhaltige, natürliche Bepflanzung der Priwall-Promenade angestrebt. Auch wenn viele Medien innerhalb der Verkehrsfläche verlegt sind, lassen sich geeignete Standorte sicher finden. Entsprechende Schutzvorkehrungen sind möglich.
Natürliche Baumpflanzungen innerhalb der Verkehrsfläche können als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme gewertet und im Idealfall für den städtischen Haushalt kostenneutral durch Dritte finanziert werden.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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